Busfreaks Forum / Umbau/Ausbau/Technik - Allgemeine Themen / Fahrtenschreiberprüfung für private Zulassung???Busfreaks Forum - Fahrtenschreiberprüfung für private Zulassung???
In diesem Thread befinden sich 48 Posts.
Fahrtenschreiberprüfung für private Zulassung??? 09.07.2009, 15:44Petzi
Bei der Umschreibung auf deutsche Papiere will der TÜV-Heini jetzt eine Überprüfung des Fahrtenschreibers, obwohl ich ihm sagte, dass die Kiste als privater LKW zugelassen werden soll.
Er meinte, dass ihm ja niemand garantiere, dass ich den Wagen nicht morgen wieder verkaufen würde.

Daraus ergeben sich jetzt folgende Fragen:
1. Wie lange gilt die Überprüfung des Tachos? (weil dann könnte er mir ja jedes Jahr mit diesem Argument kommen)
2. Wäre das nicht das Problem desjenigen, der die Kiste gewerblich nutzen wollen würde?
3. Wird bei der Zulassung eines LKW auf einen Gewerblichen überprüft, ob der Fahrtenschreiber verbaut und geprüft ist? (wenn z.B. die HU noch gültig ist, der LKW vorher aber privat zugelassen war)

Wäre ja alles nur halb so wild, wenn nicht die Uhr in dem Ding kaputt wäre... :-(
Der Petzi <°)))><

Was lange gärt wird endlich Wut! (Kontrast)

Ich habe kein Problem mit Veränderungen, ich möchte nur nicht damit konfrontiert werden... (Adrian Monk)
Fahrtenschreiberprüfung für private Zulassung??? 09.07.2009, 16:00cheesy
Brauchste einen leihweise? Ich hab noch einen in Reserve (mit funktionierender Uhr). Beim normalen TÜV wird der Fahrtenschreiber nicht überprüft (hat zumindest bei mir noch keiner gemacht).

LG Christian
Fahrtenschreiberprüfung für private Zulassung??? 09.07.2009, 16:08strandläufer
such dir nen anderen prüfer
der hat wohl ne faule kartoffel gegessen
son quatsch hab ich ja noch nie gehört
Es gibt kein "Besser" oder "Schlechter", nur Unterschiede. Diese müssen respektiert werden, egal ob es sich um die Hautfarbe, die Lebensweise oder eine Idee handelt.
Fahrtenschreiberprüfung für private Zulassung??? 09.07.2009, 16:21Petzi
Hab eben mit der Hauptstelle in Ludwigshafen telefoniert und dem berichtet, wie es mir gerade ergeht. Erst wollte der mir auch die Story von der Kuh erzählen, aber ich war ja auf einige dumme Argumente vorbereitet. Nachdem ich ihn drauf aufmerksam machte, dass der Schreiber von mir ja nicht mal benutzt werden muss und mir das daher sehr nach Werner-Film vorkäme, fragte der gute Mann mal seine beiden Kollegen im Raum.

Antwort: Nö, der muss nicht geprüft sein, nur weil er verbaut ist...

Die meinten, der Kollege in Grünstadt solle einfach in den Papieren vermerken, dass der Schreiber für gewerbliche Nutzung geprüft werden müsse - damit wäre er dann genug abgesichert.

Na also, geht doch!

Dann stelle ich jetzt mal noch meine einseitig ziehende Bremse vorne ein, dann klappt das auch mit der Abnahme... :-O
Der Petzi <°)))><

Was lange gärt wird endlich Wut! (Kontrast)

Ich habe kein Problem mit Veränderungen, ich möchte nur nicht damit konfrontiert werden... (Adrian Monk)
Fahrtenschreiberprüfung für private Zulassung??? 09.07.2009, 17:11Schneckchen
Daumendruck für den TüV!
Aber da braucht man sich ja keine Sorgen zu machen.

Ja, ja, die Prüfer und ihre Vorschriften.
Wer sie kennt ist schlau, aber so etwas erlebst Du immer wieder.
Uli
1 von 122 Eriba-Originalen - Nr. 119
Nehmt nix persönlich! Wenn, dann ist es der Schalk!
Fahrtenschreiberprüfung für private Zulassung??? 09.07.2009, 18:56Russel71
Hab gar keine drinn
Gruss, Maurice
Mit gruene plakette
13l/100km
Fahrtenschreiberprüfung für private Zulassung??? 09.07.2009, 20:14Asmara
Zitat:
Original von Russel71
Hab gar keine drinn
Gruss, Maurice


und der fährt trotzdem?
Ist ja erstaunlich ;-)
"Das Eigentliche ist unsichtbar.
Man sieht nur mit dem Herzen gut.
Die Zeit, die du mit deinen Bus (Rose) verbracht hast, macht ihn kostbar!"

(Zit: Der kleine Prinz)
Fahrtenschreiberprüfung für private Zulassung??? 09.07.2009, 20:40Seestern
Moin Petzi!
Der Typ hat ja eigenartige Ansichten.&augenreib
Also: `ne Fahrtenschreiberprüfung gilt 2 Jahre.
Aber da Du ja nicht gewerblich unterwegs bist brauchst Du auch keine Scheibe einlegen
und somit brauchst Du keine gültige FS Prüfung
... und wenn der Wagen verkauft wird und danach gewerblich genutzt werden soll,
ist das das Problem des Käufers.

Dieser Prüfer wäre nicht der Mann meines Vertrauens :-O

Gruß Jörg
... und mit ´m Öl nich sparsam sein!!!
Fahrtenschreiberprüfung für private Zulassung??? 09.07.2009, 21:39Eagle
Ich habe auch einen zugelassenen Oldtimer-Lkw mit Fahrtenschreiber. Der mußte noch nie geprüft werden. Beim ersten Mal sagte ich nur, das Auto nutze ich nur privat und das wars.
Gruß Eagle,
mit der kleinen Düdo-Sammlung
DB 608 mit Ormocar Alkovenkabine und Oldtimerzulassung
DB 0309 mit spezieller Alu-Kabine und Oldtimerzulassung
DB 608 Kipper mit Oldtimerzulassung
DB 508 Iglhaut Allrad
Fahrtenschreiberprüfung für private Zulassung??? 09.07.2009, 22:03Petzi
Zitat:
Original von Seestern
Der Typ hat ja eigenartige Ansichten.&augenreib
(...)
Dieser Prüfer wäre nicht der Mann meines Vertrauens :-O


Vertrauen? Zu einem TÜV-Prüfer??? &rotflvvl %-/ &tocktock &grummel1

Bin ja auch für Hauptuntersuchungen Stammkunde bei der GTÜ in FT und meine Diesel-AUs macht die Werkstatt meines Vertrauens mit halber Drehzahl...
Nur leider muss es durch die Erstzulassung in Deutschland eine Vollabnahme sein, die hier widerum nur der TÜV machen darf. Und gerade die Heinis hier in Grünstadt halten sich für besonders wichtig. Da war mal ein älterer Ingenieur, der hat echt gemacht was möglich ist und sich auch bemüht. Aber der junge Ar*** spielt Halbgott in Blau...

Was mich jetzt allerdings sehr irritierte war, dass der telefonische Typ zuerst genau das gleiche gesagt hatte und erst nachdem ich immer und immer wieder die Unlogik betont und ihn auf §57 StVZo hingewiesen hatte (das ist der mit dem Geschwindigkeitsmessgerät und dessen nächtlicher Beleuchtung - kenne ich vom Motorrad), seine Kollegen gefragt hat... ;-( ;-( ;-(
Der Petzi <°)))><

Was lange gärt wird endlich Wut! (Kontrast)

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Fahrtenschreiberprüfung für private Zulassung??? 09.07.2009, 22:13nordtruck
was kostet das denn extra???mit der überprüfung

kommen da hohe kosten zusammen??

würde mich über eine antwort freuen......danke
meine auto´s fahren auch ohne wald &jippie1
Fahrtenschreiberprüfung für private Zulassung??? 09.07.2009, 22:19Petzi
Die 2-jährige Überprüfung kostet wohl so 70-80 Euro. Da aber die Uhr in meinem Schreiber defekt ist und sich die Scheibe daher nicht dreht, kämen für mich da noch mehr und noch unnötigere Kosten auf mich zu.

Und da der Kilometerzähler die originalen 22 tkm meines Düdos anzeigt, möchte ich das Ding natürlich nicht zwingend wechseln LASSEN. Denn selber wechseln dürfte ich die verplombte Geschichte auch nicht, wenn die Kiste geeicht sein soll...
Der Petzi <°)))><

Was lange gärt wird endlich Wut! (Kontrast)

Ich habe kein Problem mit Veränderungen, ich möchte nur nicht damit konfrontiert werden... (Adrian Monk)
Fahrtenschreiberprüfung für private Zulassung??? 09.07.2009, 22:42immer unterwegs
Hallo. wenn der Fahrtenschreiber verbaut ist, muss bei Lkw- Zulassung auch geprüft sein. Dabei ist es egal, ob privat oder gewerblich. Wenn der Fahrtenschreiber nicht gesetzlich vorgeschrieben ist, wegen Gewicht, würde ich das Ding einfach ausbauen und durch einen normalen Tacho ersetzen. Die Prüfung gilt übrigens tagesgenau. nicht wie der Rest monatsgenau.

Gruß Harald
Fahrtenschreiberprüfung für private Zulassung??? 10.07.2009, 00:22Petzi
Zitat:
Original von immer unterwegs
Hallo. wenn der Fahrtenschreiber verbaut ist, muss bei Lkw- Zulassung auch geprüft sein. Dabei ist es egal, ob privat oder gewerblich.


Steht wo?

StVZo § 57a Abs. 1 sieht für meinen Verwendungszweck ein solches Gerät nicht vor.
StVZo § 57b Abs. 1 verpflichtet auch nur zur Prüfung solcher Geräte, die nach StVZo § 57a Abs. 1 vorgeschrieben sind.


Zitat:
Wenn der Fahrtenschreiber nicht gesetzlich vorgeschrieben ist, wegen Gewicht, würde ich das Ding einfach ausbauen und durch einen normalen Tacho ersetzen.


Nach Deiner Theorie würdest Du damit illegal Plomben (nach StVZo § 57a Abs. 1a) vom jetzigen Tacho mit Schreiber öffnen!!!


- Editiert von Petzi am 10.07.2009, 01:04 -
Der Petzi <°)))><

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Ich habe kein Problem mit Veränderungen, ich möchte nur nicht damit konfrontiert werden... (Adrian Monk)
Fahrtenschreiberprüfung für private Zulassung??? 10.07.2009, 01:32immer unterwegs
Ist Dein Lkw schwerer als 7,5 t, dann brauchst du einen, bei weniger nicht, dann kannst du ihn ausbauen. aber wenn er drin ist, muss er geeicht sein.
Fahrtenschreiberprüfung für private Zulassung??? 10.07.2009, 01:36Petzi
Zitat:
Original von immer unterwegs
Ist Dein Lkw schwerer als 7,5 t, dann brauchst du einen, bei weniger nicht, dann kannst du ihn ausbauen.

608D, also 5990 kg zul. GG.

Zitat:
aber wenn er drin ist, muss er geeicht sein.

Wo steht das?

StVZo § 57b Abs. 1 verpflichtet auch nur zur Prüfung solcher Geräte, die nach StVZo § 57a Abs. 1 vorgeschrieben sind. Da nicht vorgeschrieben, keine Prüfung vorgeschrieben.
Der Petzi <°)))><

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Ich habe kein Problem mit Veränderungen, ich möchte nur nicht damit konfrontiert werden... (Adrian Monk)
Fahrtenschreiberprüfung für private Zulassung??? 10.07.2009, 01:47immer unterwegs
Allgemeines
Prüfungen der Fahrtschreiber und Kontrollgeräte sind nach den Vorschriften dieser Anlage unter Beachtung der gegebenenfalls dazu im Verkehrsblatt - Amtsblatt des Bundesministeriums für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung der Bundesrepublik Deutschland - veröffentlichten Richtlinien durchzuführen.
2.
Prüfungsfälle
2.1
Prüfungen von Fahrtschreibern und Kontrollgeräten nach § 57b sind durchzuführen

a)
nach dem Einbau,
b)
mindestens einmal innerhalb von 2 Jahren nach der letzten Prüfung,
c)
nach jeder Reparatur an der Fahrtschreiber- oder Kontrollgeräteanlage,
d)
nach jeder Änderung der Wegdrehzahl/Wegimpulszahl des Kraftfahrzeuges und
e)
nach jeder Änderung des wirksamen Reifenumfanges des Kraftfahrzeuges, die sich aus der Änderung der Reifengröße ergibt.

2.2
An Kontrollgeräten nach Anhang I B der Verordnung (EWG) Nr. 3821/85 sind zusätzlich Prüfungen durchzuführen

a)
nach jeder Änderung des amtlichen Kennzeichens des Kraftfahrzeuges oder
b)
wenn die UTC-Zeit von der korrekten Zeit um mehr als 20 Minuten abweicht.

Stvzo
Fahrtenschreiberprüfung für private Zulassung??? 10.07.2009, 01:54Petzi
Hat Dein Paragraph keinen Absatz 1???

StVZo §57b Prüfung der Fahrtschreiber und Kontrollgeräte
(1) Halter, deren Kraftfahrzeuge mit einem Fahrtschreiber nach § 57a Abs. 1 oder mit einem Kontrollgerät nach der Verordnung (EWG) Nr. 3821/85 ausgerüstet sein müssen, haben auf ihre Kosten die Fahrtschreiber oder die Kontrollgeräte nach Maßgabe des Absatzes 2 und der Anlagen XVIII und XVIIIa darauf prüfen zu lassen, dass Einbau, Zustand, Messgenauigkeit und Arbeitsweise vorschriftsmäßig sind. Bestehen keine Bedenken bla bla bla


Darin beziehen die sich auf das da:


StVZo §57a Fahrtschreiber und Kontrollgerät
(1) Mit einem eichfähigen Fahrtschreiber sind auszurüsten
1. Kraftfahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht von 7,5 t und darüber,
2. Zugmaschinen mit einer Motorleistung von 40 kW und darüber, die nicht ausschließlich für land- oder forstwirtschaftliche Zwecke eingesetzt werden,
3. zur Beförderung von Personen bestimmte Kraftfahrzeuge mit mehr als 8 Fahrgastplätzen.
Der Petzi <°)))><

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Ich habe kein Problem mit Veränderungen, ich möchte nur nicht damit konfrontiert werden... (Adrian Monk)
Fahrtenschreiberprüfung für private Zulassung??? 10.07.2009, 02:05immer unterwegs
Auch wenn der Fahrtenschreiber nicht vorgeschrieben, aber eingebaut ist, muss er funktionieren, also richtig anzeigen.Beim Import und Vollabnahme verlangt der Tüv in der Regel sogar die Prüfung von einem Deutschen Prüfdienst.Über Sinn oder Unsinn lasse ich mich lieber nicht aus.Lichter , Bremsen , technik prüfen die halt selber, Tankprüfungen Tachodchreiber braucht man halt die Prüfbescheinigung, und immer gilt der Grundsatz, alles was angebaut ist, egal ob vorgeschrieben oder nicht, wird nach der entsprechenden Vorschrift geprüft.
Fahrtenschreiberprüfung für private Zulassung??? 10.07.2009, 07:20Schteffl
Was an (in) einem Fahrzeug montiert ist, muß auch funktionieren.

Dieser Grundsatz galt schon immer bei TÜV Prüfungen.

Ein Satz defekter Nebelscheinwerfer (Diese Plastikdinger) wurde mir bei einer Prüfung selbst fast zum Verhängnis,
da die Reflektoren angeschmolzen waren.
Fairerweise bot mir der Prüfer an, ich könne Sie gleich demontieren, dann währe dieser Punkt auch postitiv erledigt.


Das mit dem "Tacho einfach auswechseln", könnte evtl. für eine H- Zulassung fatal werden.

Schau, daß Du einen günstigen gebrauchten Tachographen schiesst und lass ihn einmal machen.
Dann haste ein Fixdatum, daß er zugelassen ist und ende.
Da Du ihn im Privatbereich nicht verwenden mußt,
brauchst Du Ihn auch nicht alle 2 Jahre kalibrieren zu lassen.


Nur so wie ich das verstanden habe, geht es um einen Import und damit um eine Erstinbetriebsetzung
in D und dafür kann und darf eben auch eine Prüfung des Tachographen angeordnet werden.
Zumal wie ich gelesen habe es ja auch noch eine LKW Zulassung werden soll.

Schließlich machst du ja eh nur einmal diese Umschreibung, danach nur noch normalen TÜV.
Dann isses egal

So kenn ich das.
Freiheit bedeutet selber entscheiden zu können, was man definitiv nicht will

Freeliving Blog von Jonson und Schteffl
Fahrtenschreiberprüfung für private Zulassung??? 10.07.2009, 08:05Schneckchen
Hi, schau mal in den alten Beiträgen:
http://www.busfreaks.de/strohrum/showthread.php?id=22484&eintrag=20

Gleich im ersten Teil der Hinweis auf gewerbliche Nutzung.
http://www.vautec-nms.de/pdf/FahrtschEGK.pdf
Uli
1 von 122 Eriba-Originalen - Nr. 119
Nehmt nix persönlich! Wenn, dann ist es der Schalk!
Fahrtenschreiberprüfung für private Zulassung??? 10.07.2009, 08:28schreyhalz
Moin Moin !
Genau ! Wie Schneckchen oben schreibt,ist dort alles gesagt.Der untere Link enthält allerdings 3 Fehler.
1. Es wird immer von gewerblicher Nutzung geschrieben,das ist falsch,richtig ist :gewerblicher Güterverkehr
2. Auch bei Fzgen zwischen 2,8-3,5 t muss ein eingebautes Kontrollgerät selbstverständlich geeicht sein,so denn für das Fzg eine Aufzeichnungspflicht besteht.
3. Unter den Ausnahmen fehlen die Wohnmobile,diese benötigen grundsätzlich unabhängig vom zGG weder Fahrtschreiber noch Kontrollgerät

Und grundsätzlich :Ein eingebautes ,aber nicht vorgeschriebenes Kontrollgerät braucht weder geeicht zu sein,noch muss es betrieben werden können.
MfG Volker
Fahrtenschreiberprüfung für private Zulassung??? 10.07.2009, 09:01OPA-Peter
Moin,

ist warscheinlich wie so oft Ermessenssache des Prüfers.

Einfachste Erklärung/Begründung für den Prüfer:

Egal ob das Gerät sein müßte oder nicht,
was eingebaut ist muß auch funktionieren, daher die Prüfung.

Gruß
Peter
Träume nicht dein Leben,
sondern lebe deinen Traum.
Fahrtenschreiberprüfung für private Zulassung??? 10.07.2009, 11:36Petzi
Zitat:
Original von Schteffl
Was an (in) einem Fahrzeug montiert ist, muß auch funktionieren.
Dieser Grundsatz galt schon immer bei TÜV Prüfungen.

Echt? Du hast schon mal keinen TÜV bekommen, weil das Radio, die Uhr, ein Voltmeter oder ein Drehzahlmesser nicht funktioniert hat? Na, dem hätte ich aber was anderes erzählt...

So hätten das die TÜV-Heinis gerne, so kommen sie aber nicht durch. Die müssen sich an geltendes Recht halten und das prüfen, was geprüft werden muss. Wenn Du Zierscheinwerfer anbaust, die Kabel nicht verlegst und Dich dann wunderst, dass der Mann im Kittel meckert, dann stehe ich voll und ganz hinter dem Kittelträger. Da die Dinger dran sind, müssen sie auch funktionieren.

Mein (vorgeschriebenes) Geschwindigkeitsmessgerät und dessen Beleuchtung funktionieren ja aber einwandfrei. Also muss er entweder bei JEDEM Fahrzeug die Tachoabweichung messen lassen, oder bei mir eben auch nicht. Da der Tacho ab Werk verbaut ist, kann man (wie bei allen anderen Kfz auch) davon ausgehen, dass der Tacho richtig anzeigt.


Zitat:

Nur so wie ich das verstanden habe, geht es um einen Import und damit um eine Erstinbetriebsetzung
in D und dafür kann und darf eben auch eine Prüfung des Tachographen angeordnet werden.

Steht wo nachzulesen?


Zitat:

Zumal wie ich gelesen habe es ja auch noch eine LKW Zulassung werden soll.

Genau, zur ausschließlich privaten Nutzung, also von Schreibern jeglicher Art befreit...
Und auch wenn ich mich wieder wieder wieder wiederhole: StVZo §57b Abs. 1
Der Petzi <°)))><

Was lange gärt wird endlich Wut! (Kontrast)

Ich habe kein Problem mit Veränderungen, ich möchte nur nicht damit konfrontiert werden... (Adrian Monk)
Fahrtenschreiberprüfung für private Zulassung??? 10.07.2009, 12:42Schteffl
Zitat:
Original von Petzi
Zitat:
Original von Schteffl
Was an (in) einem Fahrzeug montiert ist, muß auch funktionieren.
Dieser Grundsatz galt schon immer bei TÜV Prüfungen.

Echt? Du hast schon mal keinen TÜV bekommen, weil das Radio, die Uhr, ein Voltmeter oder ein Drehzahlmesser nicht funktioniert hat? Na, dem hätte ich aber was anderes erzählt...
[/quote]

Wenn Du so bei dem mit so einem Ton aufgetreten bist, kann ich mir vorstellen daß da evtl.
nicht unbedingt der Tachograph die Ursache dafür sein könnte.

Zitat:
Zitat:

So hätten das die TÜV-Heinis gerne, so kommen sie aber nicht durch. Die müssen sich an geltendes Recht halten und das prüfen, was geprüft werden muss. Wenn Du Zierscheinwerfer anbaust, die Kabel nicht verlegst und Dich dann wunderst, dass der Mann im Kittel meckert, dann stehe ich voll und ganz hinter dem Kittelträger. Da die Dinger dran sind, müssen sie auch funktionieren.

Mein (vorgeschriebenes) Geschwindigkeitsmessgerät und dessen Beleuchtung funktionieren ja aber einwandfrei. Also muss er entweder bei JEDEM Fahrzeug die Tachoabweichung messen lassen, oder bei mir eben auch nicht. Da der Tacho ab Werk verbaut ist, kann man (wie bei allen anderen Kfz auch) davon ausgehen, dass der Tacho richtig anzeigt.

[quote]

Nur so wie ich das verstanden habe, geht es um einen Import und damit um eine Erstinbetriebsetzung
in D und dafür kann und darf eben auch eine Prüfung des Tachographen angeordnet werden.

Steht wo nachzulesen?


Das habe ich aufgrund Deines Eingangspost dieses Threads so verstanden...

Zitat:

Bei der Umschreibung auf deutsche Papiere will der TÜV-Heini jetzt eine Überprüfung des Fahrtenschreibers, obwohl ich ihm sagte, dass die Kiste als privater LKW zugelassen werden soll.

Freiheit bedeutet selber entscheiden zu können, was man definitiv nicht will

Freeliving Blog von Jonson und Schteffl
Fahrtenschreiberprüfung für private Zulassung??? 10.07.2009, 12:52Petzi
Zitat:
Original von Petzi
Zitat:
Original von Schteffl
Nur so wie ich das verstanden habe, geht es um einen Import und damit um eine Erstinbetriebsetzung
in D und dafür kann und darf eben auch eine Prüfung des Tachographen angeordnet werden.

Steht wo nachzulesen?


Ja, nein - HILFE! :-O

Ja, es ist eine Umschreibung von Österreich nach Deutschland.

Das "wo nachlesen" bezog sich auf das "dafür kann und darf eben auch eine Prüfung des Tachographen angeordnet werden". Aufgrund welcher Verordnung, Gesetz oder Vorschrift kann er das anordnen. StVZo §57b Abs. 1 sagt klipp und klar aus, dass ich es nicht muss (...deren Kraftfahrzeuge mit einem Fahrtschreiber nach § 57a Abs. 1 oder mit einem Kontrollgerät nach der Verordnung (EWG) Nr. 3821/85 ausgerüstet sein müssen, haben...).

Und da ich die Karre zur ausschließlich privaten Verwendung nutzen möchte, muss ich kein KG und keinen FS haben bzw. führen.

Aber Du schrobest, dass der TÜVer die Prüfung trotzdem anordnen könnte. Das muss ja dann auch irgendwo nachzulesen sein.
Der Petzi <°)))><

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Fahrtenschreiberprüfung für private Zulassung??? 10.07.2009, 14:49Schneckchen
Wenn schon Verwirrung, dann voll.
Bei einer Neuabnahme oder Erstzulassung müsste dann jedoch der Tachgraph komplett raus, denn seit 19hundertschießmichtot sind die alten Geräte gar nicht mehr zugelassen.
Du müsstest also so ein Chipgesteuertes Dingens einbauen.

Bau das Teil raus, nim einen Ersatz ohne Fahrtenschreiber und bau das Ganze Gedöns nach der Bauratabnahme und dem TüV wieder auf Original.

So viele Schrauben sind das ja nun auch nicht.

Viel Erfolg.
Uli
1 von 122 Eriba-Originalen - Nr. 119
Nehmt nix persönlich! Wenn, dann ist es der Schalk!
Fahrtenschreiberprüfung für private Zulassung??? 10.07.2009, 19:16Seestern
Zitat:
Original von immer unterwegs
Ist Dein Lkw schwerer als 7,5 t, dann brauchst du einen, bei weniger nicht, dann kannst du ihn ausbauen. aber wenn er drin ist, muss er geeicht sein.


Da bin ich anderer Ansicht! ;-)
Ich hab auch einen drin und bisher hat kein Hahn danach gekräht. :-O
...eben weil nicht gewerblich genutztes Fahrzeug!

Gruß Jörg
... und mit ´m Öl nich sparsam sein!!!
Fahrtenschreiberprüfung für private Zulassung??? 10.07.2009, 23:59maulwurf
Selbst in meinem gewerblich genutzten Doka (Garten u. Landschaftsbau) hat in den letzten 9 jahren kein Prüfer danach gekräht.
Die ersten 2 Jahre wars ein 207 2,8t ges.gew., dann ein 308 3,5t ges.gew., und seit ca. 2 monaten ein 407 abgelastet auf 3,5t, mit dem bin ich allerdings noch nicht beim Tüv gewesen aber auch die 2 Vorbesitzer nach dem THW haben den gewerblich genutzt ubd nach dem Aufkleber zu sehen ist die letzte Tachoprüfung zu THW zeiten gemacht worden.
Gruß Heiko
Fahrtenschreiberprüfung für private Zulassung??? 11.07.2009, 00:03Petzi
Zitat:
Original von Schteffl
Zitat:
Original von Petzi
Zitat:
Original von Schteffl
Was an (in) einem Fahrzeug montiert ist, muß auch funktionieren.
Dieser Grundsatz galt schon immer bei TÜV Prüfungen.


Echt? Du hast schon mal keinen TÜV bekommen, weil das Radio, die Uhr, ein Voltmeter oder ein Drehzahlmesser nicht funktioniert hat? Na, dem hätte ich aber was anderes erzählt...


Wenn Du so bei dem mit so einem Ton aufgetreten bist, kann ich mir vorstellen daß da evtl.
nicht unbedingt der Tachograph die Ursache dafür sein könnte.


Tut mir leid, falsch geraten. Ich war ganz lieb mit dem und hab sogar ganz unterwürfig gefragt, ob wir um die Prüfung des KG nicht herum kommen könnten. Aber der war schon immer ein A-loch und schlauer als alle anderen zusammen. Deswegen war ich ja jetzt ein paar Jahre nicht bei dem Laden (und wäre garantiert auch jetzt nicht hin, wenn mein Lieblings-HU-Laden eine Vollabnahme machen könnte...).

Aber wenn er mir keinen TÜV geben wollen würde wegen einer nicht funktionierenden Uhr, einem defekten Radio, (...) und dann mit dem saublöden und unhaltbaren Spruch käme "Was dran ist, muss auch funktionieren", dann hätte er mich u.U. noch ein paar Stunden länger am Bein und wir würden das so richtig schön ausdiskutieren. Und vorher bewegt sich mein Auto in so einem Fall auch keinen Millimeter mehr weg von der gerade benutzten Spur... :-O :-O :-O

Ja, ich kann sehr dickköpfig sein, wenn ich von meinem Recht überzeugt bin. Deswegen bekomme ich auch von dem Typ am Montag meine Vollabnahme - ohne dass mein nicht geprüftes EG-Kontrollgerät geprüft oder ausgebaut wird. Aber Du kannst gerne dagegen wetten... :L ;-)
Der Petzi <°)))><

Was lange gärt wird endlich Wut! (Kontrast)

Ich habe kein Problem mit Veränderungen, ich möchte nur nicht damit konfrontiert werden... (Adrian Monk)
Fahrtenschreiberprüfung für private Zulassung??? 11.07.2009, 00:08immer unterwegs
Original von immer unterwegs
Ist Dein Lkw schwerer als 7,5 t, dann brauchst du einen, bei weniger nicht, dann kannst du ihn ausbauen. aber wenn er drin ist, muss er geeicht sein.
Bei mir auch nicht, aber bei einer Neuabnahme Import interesiert das keinen.Da verlangt der Tüv einfach die einschlägingen Nachweise. Das einfachste ist ganz einfach, den Fahrtenschreiber auszubauen und durch einen einfachen zu ersetzen. der Rest ist Aktivismus nach Michael Kohlhaas.
Grüße Harald
Fahrtenschreiberprüfung für private Zulassung??? 11.07.2009, 00:12Petzi
Harald, lass mich raten: Du arbeitest beim TÜV und bist auch schlauer als alle Gesetzbücher zusammen?

Dann schreib doch endlich mal, nach welcher Regelung das Gerät beim Fahrzeugimport geprüft werden muss...

Gutdünken und Halbwissen (wie es der Prüfer gerne hätte) ist mir nämlich zu wenig und zu teuer. Und warum sollte ich Geld und Mühe für einen Tachowechsel investieren, wenn ich in der gleichen Zeit hier dumm rumdiskutieren und meinen Spaß haben kann???
Der Petzi <°)))><

Was lange gärt wird endlich Wut! (Kontrast)

Ich habe kein Problem mit Veränderungen, ich möchte nur nicht damit konfrontiert werden... (Adrian Monk)
Fahrtenschreiberprüfung für private Zulassung??? 11.07.2009, 00:21immer unterwegs
Falsch geraten, Petzi, lediglich ungefähr zwanzig Jahre Erfahrung, Halbwissen scheinst du aber zu haben, meine revoluzzererfahrungen sind schon mehr als dreisig Jahre vorbei. Seitdem Handle ich vernünftig und arrangiere mich mit den Leuten vom Tüv und habe deshalb nie Probleme.
Gruß Harald
Fahrtenschreiberprüfung für private Zulassung??? 11.07.2009, 00:33OPA-Peter

Träume nicht dein Leben,
sondern lebe deinen Traum.
Fahrtenschreiberprüfung für private Zulassung??? 11.07.2009, 00:39Petzi
Erfahrung? Im Du..schwätzen, Ar...kriechen oder Schw...einziehen?

Du würdest jetzt echt einen Tacho ohne Schreiber schnell mal irgendwo her organisieren und den dann einbauen, nur weil der Prüfer nicht weiß was in den §en steht? DAS ist ja eine sinnvolle Entscheidung. Und so erfahren... &rotflvvl

Also, Erfahrener, bitte teile Dein Wissen mit mir Dummerchen und lass mich doch bitte wissen, wo das geschrieben steht, dass ich beim Import den Schreiber prüfen lassen muss. Ich hab doch schon mehrmals drum gebettelt. Bitte, bitte, bitte mit Zucker oben drauf.

Alternativ nehme ich auch so einen §en, der dem Prüfer das Recht zugesteht, ohne jeglichen rechtlichen Hintergrund zu fordern, nach was es ihm beliebt. Hoffentlich verlangt er dann keine "intimen Gefälligkeiten" von mir, auf den Typen stehe ich nämlich nicht...
Der Petzi <°)))><

Was lange gärt wird endlich Wut! (Kontrast)

Ich habe kein Problem mit Veränderungen, ich möchte nur nicht damit konfrontiert werden... (Adrian Monk)
Fahrtenschreiberprüfung für private Zulassung??? 11.07.2009, 00:43immer unterwegs
Ich klink mich jetzt aus, das wird mir zu blöd
Gruß Harald
Fahrtenschreiberprüfung für private Zulassung??? 11.07.2009, 00:53OPA-Peter
Zitat:
Original von Petzi
Erfahrung? Im Du..schwätzen, Ar...kriechen oder Schw...einziehen?

Du würdest jetzt echt einen Tacho ohne Schreiber schnell mal irgendwo her organisieren und den dann einbauen, nur weil der Prüfer nicht weiß was in den §en steht? DAS ist ja eine sinnvolle Entscheidung. Und so erfahren... &rotflvvl

Also, Erfahrener, bitte teile Dein Wissen mit mir Dummerchen und lass mich doch bitte wissen, wo das geschrieben steht, dass ich beim Import den Schreiber prüfen lassen muss. Ich hab doch schon mehrmals drum gebettelt. Bitte, bitte, bitte mit Zucker oben drauf.

Alternativ nehme ich auch so einen §en, der dem Prüfer das Recht zugesteht, ohne jeglichen rechtlichen Hintergrund zu fordern, nach was es ihm beliebt. Hoffentlich verlangt er dann keine "intimen Gefälligkeiten" von mir, auf den Typen stehe ich nämlich nicht...


Frage mich warum so miteinander geschrieben werden muß.

Glaubst du das du mit so einer Art zu schreiben Recht bekommst?

Schon traurig sowas ......
Träume nicht dein Leben,
sondern lebe deinen Traum.
Fahrtenschreiberprüfung für private Zulassung??? 11.07.2009, 01:05Petzi
Genau. Sach ich doch.... :L

Warum sonst hättest Du in Deinem §en-Post (10.07.2009, 01:47:17) ausgerechnet DEN Absatz Nr. 1 weggelassen, in dem explizit steht, dass der Schreiber eben NICHT geprüft werden muss. War bestimmt nur ein Versehen, gelle? :-O

Und der durch das "Vergessen" dieses kleinen, niedlichen Absatzes entstehende Eindruck, man müsse den Schreiber prüfen lassen, war bestimmt auch nur Zufall... Klar... &rotflvvl

Bist Du sicher dass Dein Name richtig ist? Ich hätte eher auf Herwart getippt (ja, ist ein Insidergag)...
Der Petzi <°)))><

Was lange gärt wird endlich Wut! (Kontrast)

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Fahrtenschreiberprüfung für private Zulassung??? 11.07.2009, 01:07Petzi
Nein, das Halbwissen wider besseren Wissens als Wissen hinzustellen ist traurig. Aber schlaf ruhig weiter. Lesen bildet eh, das kann Deutschland nicht auch noch brauchen...

Und dass ich da nicht schief gewickelt bin, hat ja sogar der TÜV LU schon bestätigt. Siehe mein 2. Post!
Der Petzi <°)))><

Was lange gärt wird endlich Wut! (Kontrast)

Ich habe kein Problem mit Veränderungen, ich möchte nur nicht damit konfrontiert werden... (Adrian Monk)
Fahrtenschreiberprüfung für private Zulassung??? 11.07.2009, 01:20Eicke
moin petzi

frag doch einfach mal die grünweissen bzw die blau silbernen. die müsten das doch normalerweise wissen
bzw die BAG leute. die kontroliren doch laufen die lkw´s.

das würde ich jeden fals mal versuchen.
LG Eicke,
Für die die mal nen persönliches technisches / elektrisches gespräch suchen / brauchen 06206-3039598 in der woche ab 17:00 und amwochenende ab 10:00.
Fahrtenschreiberprüfung für private Zulassung??? 11.07.2009, 01:30Osti
"Wenn man keine Ahnung hat: Einfach mal die Fresse halten."

dieter nuhr

@ Petzi,

da bin ich ja froh das in meiner kiste ein einfacher tacho ist.
Gruß

Frank


keine macht für niemand!!

lieber stehend sterben als kniend leben
Fahrtenschreiberprüfung für private Zulassung??? 11.07.2009, 01:36Petzi
@Eicke:
Nö, muss ich doch gar nicht. Ist doch schon längst beantwortet. Siehe meinen 2. Eintrag in diesem Thema. Selbst der TÜV sieht das genauso. Und was bisher aus den Gesetzen zusammen getragen wurde, bestätigt es ebenfalls.

Nur ein paar noch Bessere wissen es wieder mal noch genauer. Aber manchmal kann ich auf so sinnbefreite Argumentationen richtig gut eingehen und überlese den Müll ganz bewusst NICHT... :-O

Und wenn dann noch die kommen, die nicht mal alles gelesen haben und trotzdem mitreden wollen, dann kann ich richtig entspannt ins Bett gehen... ;-)

@Osti:
Jo, Du hast es da echt gut getroffen. Außer der TÜV-Prüfer will Dich ein EG-KG nachrüsten lassen, weil es ja schließlich ein Kfz über 3,5t zul. GG. ist... ;-)
Der Petzi <°)))><

Was lange gärt wird endlich Wut! (Kontrast)

Ich habe kein Problem mit Veränderungen, ich möchte nur nicht damit konfrontiert werden... (Adrian Monk)
Fahrtenschreiberprüfung für private Zulassung??? 11.07.2009, 07:45Schneckchen
Hab im alten Bus einen gehabt - nie geeicht in meinen Händen (5t).
Im Schneckchen ist auch so ein Energieverbraucher drin, wurde nie geeicht.
Petzi, mit den Unterlagen wird auch der Prüfer nicht Erkenntnisresistent sein können.
Daumendruck!
Uli
1 von 122 Eriba-Originalen - Nr. 119
Nehmt nix persönlich! Wenn, dann ist es der Schalk!
Fahrtenschreiberprüfung für private Zulassung??? 11.07.2009, 09:08nunmachmal
Die Blauen oder Grünen wissen auch nicht mehr wie die TÜVler oder BAG-Jungs!!!
Mehr wie einmal habe ich Gesetzestexte vorgelegt und all die Jungs sind mit den Worten:
"Wieder was gelernt, weiterhin gute Fahrt" abgetrabt.
Ich glaube nichts mehr, was jemand daher sagt!
Immer fragen: "Wo steht das geschrieben"? und dann selber nachlesen.
Und im Zweifelsfall ist allgemeines Forumswissen für den A....!
Man muss den Schreiber und dessen Wissen schon taxieren können,
um es für sich zu nutzen. So ist das in Foren nun mal so.

Gruß Nunmachmal


Ich klinke mich früh aus verschiedenen Themen aus. Wenn da jemand noch was von mir möchte, anklopfen. (PM)
Aus gegebenen Anlass: Alle Angaben und Reparaturtipps ohne Gewähr.
Fahrtenschreiberprüfung für private Zulassung??? 11.07.2009, 13:04Mark508
...
Fahrtenschreiberprüfung für private Zulassung??? 13.07.2009, 16:34Petzi
So, ich war eben nochmal mit eingestellter Bremse, festgeschraubten Bodenplatten und Wiegeschein beim TÜV. Alles in Ordnung. Selbst eine "Erstprüfung des EG-Kontrollgerätes" wollte er plötzlich nicht mehr haben, nachdem ich ihm von meinem Telefonat erzählt hatte...

Es lohnt sich also doch, sich nicht gleich alles gefallen zu lassen. &pfeif1
Der Petzi <°)))><

Was lange gärt wird endlich Wut! (Kontrast)

Ich habe kein Problem mit Veränderungen, ich möchte nur nicht damit konfrontiert werden... (Adrian Monk)
Fahrtenschreiberprüfung für private Zulassung??? 13.07.2009, 16:46Schneckchen
Also ist der Prüfer doch ein Mensch!
Nicht Erkenntnisresistent, sondern geleherig!

Herzlichen Glückwunsch!!!
Uli
1 von 122 Eriba-Originalen - Nr. 119
Nehmt nix persönlich! Wenn, dann ist es der Schalk!
Fahrtenschreiberprüfung für private Zulassung??? 24.07.2009, 15:58Petzi
Als der Prüfer mich am letzten Dienstag anrief, dass die Papiere fertig wären, fragte ich ihn, ob auch gleich noch eine Ablastung machbar sei:
Er: "Was meinen Sie mit Ablastung?"
Ich: "Das Herabsetzen des zulässigen Gesamtgewichtes."
Er: "Ja um wie viel denn? Auf wie viel denn?"
Ich: "Oooch, so 1,5 Tonnen runter. Also auf 4500 kg zulässiges Gesamtgewicht."
Er: "Ja wofür denn?"
Ich: "Dreimal dürfen Sie raten. Das Ding ist sackig teuer... Und ich will ihn ja auch nicht zum Transportieren riesiger Gewichte..."
Er: "Das muss ich mir nochmal überlegen. Ich melde mich mich wieder..."

Ich hätte hoch gewettet, dass er mir die nicht macht. Allein schon weil es mir nur ums Geldsparen ging und sonst wohl kein wirklicher Grund existiert.

Tja, Petzi... Falsch geraten! Er rief am nächsten Tag an und meinte, dass wir das so machen könnten und dann nur noch die Typenschilder am Fahrzeug geändert werden müssten, auf denen jetzt halt 5990kg eingetragen seien. Dafür könnte er mir aber einen Aufkleber mitgeben, den ich dann selber anbringen könne. Hwow, das war ja einfach... :O

Der macht noch so lange, bis ich ihn gut leiden kann... ;-)
Der Petzi <°)))><

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