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Busfreaks Forum > Technisches > Umbau/Ausbau/Technik - Allgemeine Themen > Fahrtenschreiberprüfung für private Zulassung???
In diesem Thema befinden sich 48 Beiträge [ Seite: 1 2 3 ]
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Petzi Fahrtenschreiberprüfung für private Zulassung??? - 09.07.2009, 15:44:47
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Gerolsheim

Fahrzeug:
608D
Bei der Umschreibung auf deutsche Papiere will der TÜV-Heini jetzt eine Überprüfung des Fahrtenschreibers, obwohl ich ihm sagte, dass die Kiste als privater LKW zugelassen werden soll.
Er meinte, dass ihm ja niemand garantiere, dass ich den Wagen nicht morgen wieder verkaufen würde.

Daraus ergeben sich jetzt folgende Fragen:
1. Wie lange gilt die Überprüfung des Tachos? (weil dann könnte er mir ja jedes Jahr mit diesem Argument kommen)
2. Wäre das nicht das Problem desjenigen, der die Kiste gewerblich nutzen wollen würde?
3. Wird bei der Zulassung eines LKW auf einen Gewerblichen überprüft, ob der Fahrtenschreiber verbaut und geprüft ist? (wenn z.B. die HU noch gültig ist, der LKW vorher aber privat zugelassen war)

Wäre ja alles nur halb so wild, wenn nicht die Uhr in dem Ding kaputt wäre...
Der Petzi <°)))><

Was lange gärt wird endlich Wut! (Kontrast)

Ich habe kein Problem mit Veränderungen, ich möchte nur nicht damit konfrontiert werden... (Adrian Monk)
cheesy Fahrtenschreiberprüfung für private Zulassung??? - 09.07.2009, 16:00:06
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Karlsruhe

Fahrzeug:
Düdo 508 ex 407
Brauchste einen leihweise? Ich hab noch einen in Reserve (mit funktionierender Uhr). Beim normalen TÜV wird der Fahrtenschreiber nicht überprüft (hat zumindest bei mir noch keiner gemacht).

LG Christian
strandläufer Fahrtenschreiberprüfung für private Zulassung??? - 09.07.2009, 16:08:39
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rendsburg

Fahrzeug:
MB 608 D-KAV Breitmaul
such dir nen anderen prüfer
der hat wohl ne faule kartoffel gegessen
son quatsch hab ich ja noch nie gehört
Es gibt kein "Besser" oder "Schlechter", nur Unterschiede. Diese müssen respektiert werden, egal ob es sich um die Hautfarbe, die Lebensweise oder eine Idee handelt.
Petzi Fahrtenschreiberprüfung für private Zulassung??? - 09.07.2009, 16:21:37
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Gerolsheim

Fahrzeug:
608D
Hab eben mit der Hauptstelle in Ludwigshafen telefoniert und dem berichtet, wie es mir gerade ergeht. Erst wollte der mir auch die Story von der Kuh erzählen, aber ich war ja auf einige dumme Argumente vorbereitet. Nachdem ich ihn drauf aufmerksam machte, dass der Schreiber von mir ja nicht mal benutzt werden muss und mir das daher sehr nach Werner-Film vorkäme, fragte der gute Mann mal seine beiden Kollegen im Raum.

Antwort: Nö, der muss nicht geprüft sein, nur weil er verbaut ist...

Die meinten, der Kollege in Grünstadt solle einfach in den Papieren vermerken, dass der Schreiber für gewerbliche Nutzung geprüft werden müsse - damit wäre er dann genug abgesichert.

Na also, geht doch!

Dann stelle ich jetzt mal noch meine einseitig ziehende Bremse vorne ein, dann klappt das auch mit der Abnahme...
Der Petzi <°)))><

Was lange gärt wird endlich Wut! (Kontrast)

Ich habe kein Problem mit Veränderungen, ich möchte nur nicht damit konfrontiert werden... (Adrian Monk)
Schneckchen Fahrtenschreiberprüfung für private Zulassung??? - 09.07.2009, 17:11:16
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Hamburg Nord-West

Fahrzeug:
L508DG(RM 550)Bj.74 Hymer
Daumendruck für den TüV!
Aber da braucht man sich ja keine Sorgen zu machen.

Ja, ja, die Prüfer und ihre Vorschriften.
Wer sie kennt ist schlau, aber so etwas erlebst Du immer wieder.
Uli
1 von 122 Eriba-Originalen
1968 wohnte die Oma in der Zone, 2010 schon wieder.
Russel71 Fahrtenschreiberprüfung für private Zulassung??? - 09.07.2009, 18:56:17
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Landgraaf

Fahrzeug:
L608D Alkoven 1972
Hab gar keine drinn
Gruss, Maurice
Mit gruene plakette
13l/100km
Asmara Fahrtenschreiberprüfung für private Zulassung??? - 09.07.2009, 20:14:42
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Hamburg

Fahrzeug:
Auwärter LP 608 &LP 811
Zitat:
Original von Russel71
Hab gar keine drinn
Gruss, Maurice


und der fährt trotzdem?
Ist ja erstaunlich
"Das Eigentliche ist unsichtbar.
Man sieht nur mit dem Herzen gut.
Die Zeit, die du mit deinen Bus (Rose) verbracht hast, macht ihn kostbar!"

(Zit: Der kleine Prinz)
Seestern Fahrtenschreiberprüfung für private Zulassung??? - 09.07.2009, 20:40:36
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Rendsburg

Fahrzeug:
75er 508 mit H,W123,Omega
Moin Petzi!
Der Typ hat ja eigenartige Ansichten.
Also: `ne Fahrtenschreiberprüfung gilt 2 Jahre.
Aber da Du ja nicht gewerblich unterwegs bist brauchst Du auch keine Scheibe einlegen
und somit brauchst Du keine gültige FS Prüfung
... und wenn der Wagen verkauft wird und danach gewerblich genutzt werden soll,
ist das das Problem des Käufers.

Dieser Prüfer wäre nicht der Mann meines Vertrauens

Gruß Jörg
... und mit ´m Öl nich sparsam sein!!!
Eagle Fahrtenschreiberprüfung für private Zulassung??? - 09.07.2009, 21:39:59
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Wächtersbach
Ich habe auch einen zugelassenen Oldtimer-Lkw mit Fahrtenschreiber. Der mußte noch nie geprüft werden. Beim ersten Mal sagte ich nur, das Auto nutze ich nur privat und das wars.
Gruß Eagle,
mit der kleinen Düdo-Sammlung
DB 608 mit Ormocar Alkovenkabine und Oldtimerzulassung
DB 0309 mit spezieller Alu-Kabine und Oldtimerzulassung
DB 608 Kipper mit Oldtimerzulassung
DB 508 Iglhaut Allrad
Petzi Fahrtenschreiberprüfung für private Zulassung??? - 09.07.2009, 22:03:02
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Gerolsheim

Fahrzeug:
608D
Zitat:
Original von Seestern
Der Typ hat ja eigenartige Ansichten.
(...)
Dieser Prüfer wäre nicht der Mann meines Vertrauens


Vertrauen? Zu einem TÜV-Prüfer???

Bin ja auch für Hauptuntersuchungen Stammkunde bei der GTÜ in FT und meine Diesel-AUs macht die Werkstatt meines Vertrauens mit halber Drehzahl...
Nur leider muss es durch die Erstzulassung in Deutschland eine Vollabnahme sein, die hier widerum nur der TÜV machen darf. Und gerade die Heinis hier in Grünstadt halten sich für besonders wichtig. Da war mal ein älterer Ingenieur, der hat echt gemacht was möglich ist und sich auch bemüht. Aber der junge Ar*** spielt Halbgott in Blau...

Was mich jetzt allerdings sehr irritierte war, dass der telefonische Typ zuerst genau das gleiche gesagt hatte und erst nachdem ich immer und immer wieder die Unlogik betont und ihn auf §57 StVZo hingewiesen hatte (das ist der mit dem Geschwindigkeitsmessgerät und dessen nächtlicher Beleuchtung - kenne ich vom Motorrad), seine Kollegen gefragt hat...
Der Petzi <°)))><

Was lange gärt wird endlich Wut! (Kontrast)

Ich habe kein Problem mit Veränderungen, ich möchte nur nicht damit konfrontiert werden... (Adrian Monk)
nordtruck Fahrtenschreiberprüfung für private Zulassung??? - 09.07.2009, 22:13:11
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christiansholm

Fahrzeug:
0 309d/300te 4matic/mb100
was kostet das denn extra???mit der überprüfung

kommen da hohe kosten zusammen??

würde mich über eine antwort freuen......danke
meine auto´s fahren auch ohne wald
Petzi Fahrtenschreiberprüfung für private Zulassung??? - 09.07.2009, 22:19:38
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Gerolsheim

Fahrzeug:
608D
Die 2-jährige Überprüfung kostet wohl so 70-80 Euro. Da aber die Uhr in meinem Schreiber defekt ist und sich die Scheibe daher nicht dreht, kämen für mich da noch mehr und noch unnötigere Kosten auf mich zu.

Und da der Kilometerzähler die originalen 22 tkm meines Düdos anzeigt, möchte ich das Ding natürlich nicht zwingend wechseln LASSEN. Denn selber wechseln dürfte ich die verplombte Geschichte auch nicht, wenn die Kiste geeicht sein soll...
Der Petzi <°)))><

Was lange gärt wird endlich Wut! (Kontrast)

Ich habe kein Problem mit Veränderungen, ich möchte nur nicht damit konfrontiert werden... (Adrian Monk)
immer unterwegs Fahrtenschreiberprüfung für private Zulassung??? - 09.07.2009, 22:42:08
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trier

Fahrzeug:
MB 307d ,Renault Rapid,
Hallo. wenn der Fahrtenschreiber verbaut ist, muss bei Lkw- Zulassung auch geprüft sein. Dabei ist es egal, ob privat oder gewerblich. Wenn der Fahrtenschreiber nicht gesetzlich vorgeschrieben ist, wegen Gewicht, würde ich das Ding einfach ausbauen und durch einen normalen Tacho ersetzen. Die Prüfung gilt übrigens tagesgenau. nicht wie der Rest monatsgenau.

Gruß Harald
Petzi Fahrtenschreiberprüfung für private Zulassung??? - 10.07.2009, 00:22:06
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Gerolsheim

Fahrzeug:
608D
Zitat:
Original von immer unterwegs
Hallo. wenn der Fahrtenschreiber verbaut ist, muss bei Lkw- Zulassung auch geprüft sein. Dabei ist es egal, ob privat oder gewerblich.


Steht wo?

StVZo § 57a Abs. 1 sieht für meinen Verwendungszweck ein solches Gerät nicht vor.
StVZo § 57b Abs. 1 verpflichtet auch nur zur Prüfung solcher Geräte, die nach StVZo § 57a Abs. 1 vorgeschrieben sind.


Zitat:
Wenn der Fahrtenschreiber nicht gesetzlich vorgeschrieben ist, wegen Gewicht, würde ich das Ding einfach ausbauen und durch einen normalen Tacho ersetzen.


Nach Deiner Theorie würdest Du damit illegal Plomben (nach StVZo § 57a Abs. 1a) vom jetzigen Tacho mit Schreiber öffnen!!!


- Editiert von Petzi am 10.07.2009, 01:04 -
Der Petzi <°)))><

Was lange gärt wird endlich Wut! (Kontrast)

Ich habe kein Problem mit Veränderungen, ich möchte nur nicht damit konfrontiert werden... (Adrian Monk)
immer unterwegs Fahrtenschreiberprüfung für private Zulassung??? - 10.07.2009, 01:32:30
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trier

Fahrzeug:
MB 307d ,Renault Rapid,
Ist Dein Lkw schwerer als 7,5 t, dann brauchst du einen, bei weniger nicht, dann kannst du ihn ausbauen. aber wenn er drin ist, muss er geeicht sein.
Petzi Fahrtenschreiberprüfung für private Zulassung??? - 10.07.2009, 01:36:52
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Gerolsheim

Fahrzeug:
608D
Zitat:
Original von immer unterwegs
Ist Dein Lkw schwerer als 7,5 t, dann brauchst du einen, bei weniger nicht, dann kannst du ihn ausbauen.

608D, also 5990 kg zul. GG.

Zitat:
aber wenn er drin ist, muss er geeicht sein.

Wo steht das?

StVZo § 57b Abs. 1 verpflichtet auch nur zur Prüfung solcher Geräte, die nach StVZo § 57a Abs. 1 vorgeschrieben sind. Da nicht vorgeschrieben, keine Prüfung vorgeschrieben.
Der Petzi <°)))><

Was lange gärt wird endlich Wut! (Kontrast)

Ich habe kein Problem mit Veränderungen, ich möchte nur nicht damit konfrontiert werden... (Adrian Monk)
immer unterwegs Fahrtenschreiberprüfung für private Zulassung??? - 10.07.2009, 01:47:17
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trier

Fahrzeug:
MB 307d ,Renault Rapid,
Allgemeines
Prüfungen der Fahrtschreiber und Kontrollgeräte sind nach den Vorschriften dieser Anlage unter Beachtung der gegebenenfalls dazu im Verkehrsblatt - Amtsblatt des Bundesministeriums für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung der Bundesrepublik Deutschland - veröffentlichten Richtlinien durchzuführen.
2.
Prüfungsfälle
2.1
Prüfungen von Fahrtschreibern und Kontrollgeräten nach § 57b sind durchzuführen

a)
nach dem Einbau,
b)
mindestens einmal innerhalb von 2 Jahren nach der letzten Prüfung,
c)
nach jeder Reparatur an der Fahrtschreiber- oder Kontrollgeräteanlage,
d)
nach jeder Änderung der Wegdrehzahl/Wegimpulszahl des Kraftfahrzeuges und
e)
nach jeder Änderung des wirksamen Reifenumfanges des Kraftfahrzeuges, die sich aus der Änderung der Reifengröße ergibt.

2.2
An Kontrollgeräten nach Anhang I B der Verordnung (EWG) Nr. 3821/85 sind zusätzlich Prüfungen durchzuführen

a)
nach jeder Änderung des amtlichen Kennzeichens des Kraftfahrzeuges oder
b)
wenn die UTC-Zeit von der korrekten Zeit um mehr als 20 Minuten abweicht.

Stvzo
Petzi Fahrtenschreiberprüfung für private Zulassung??? - 10.07.2009, 01:54:15
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Gerolsheim

Fahrzeug:
608D
Hat Dein Paragraph keinen Absatz 1???

StVZo §57b Prüfung der Fahrtschreiber und Kontrollgeräte
(1) Halter, deren Kraftfahrzeuge mit einem Fahrtschreiber nach § 57a Abs. 1 oder mit einem Kontrollgerät nach der Verordnung (EWG) Nr. 3821/85 ausgerüstet sein müssen, haben auf ihre Kosten die Fahrtschreiber oder die Kontrollgeräte nach Maßgabe des Absatzes 2 und der Anlagen XVIII und XVIIIa darauf prüfen zu lassen, dass Einbau, Zustand, Messgenauigkeit und Arbeitsweise vorschriftsmäßig sind. Bestehen keine Bedenken bla bla bla


Darin beziehen die sich auf das da:


StVZo §57a Fahrtschreiber und Kontrollgerät
(1) Mit einem eichfähigen Fahrtschreiber sind auszurüsten
1. Kraftfahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht von 7,5 t und darüber,
2. Zugmaschinen mit einer Motorleistung von 40 kW und darüber, die nicht ausschließlich für land- oder forstwirtschaftliche Zwecke eingesetzt werden,
3. zur Beförderung von Personen bestimmte Kraftfahrzeuge mit mehr als 8 Fahrgastplätzen.
Der Petzi <°)))><

Was lange gärt wird endlich Wut! (Kontrast)

Ich habe kein Problem mit Veränderungen, ich möchte nur nicht damit konfrontiert werden... (Adrian Monk)
immer unterwegs Fahrtenschreiberprüfung für private Zulassung??? - 10.07.2009, 02:05:30
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trier

Fahrzeug:
MB 307d ,Renault Rapid,
Auch wenn der Fahrtenschreiber nicht vorgeschrieben, aber eingebaut ist, muss er funktionieren, also richtig anzeigen.Beim Import und Vollabnahme verlangt der Tüv in der Regel sogar die Prüfung von einem Deutschen Prüfdienst.Über Sinn oder Unsinn lasse ich mich lieber nicht aus.Lichter , Bremsen , technik prüfen die halt selber, Tankprüfungen Tachodchreiber braucht man halt die Prüfbescheinigung, und immer gilt der Grundsatz, alles was angebaut ist, egal ob vorgeschrieben oder nicht, wird nach der entsprechenden Vorschrift geprüft.
Schteffl Fahrtenschreiberprüfung für private Zulassung??? - 10.07.2009, 07:20:36
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München

Fahrzeug:
LP 608 NoStromO - H
Was an (in) einem Fahrzeug montiert ist, muß auch funktionieren.

Dieser Grundsatz galt schon immer bei TÜV Prüfungen.

Ein Satz defekter Nebelscheinwerfer (Diese Plastikdinger) wurde mir bei einer Prüfung selbst fast zum Verhängnis,
da die Reflektoren angeschmolzen waren.
Fairerweise bot mir der Prüfer an, ich könne Sie gleich demontieren, dann währe dieser Punkt auch postitiv erledigt.


Das mit dem "Tacho einfach auswechseln", könnte evtl. für eine H- Zulassung fatal werden.

Schau, daß Du einen günstigen gebrauchten Tachographen schiesst und lass ihn einmal machen.
Dann haste ein Fixdatum, daß er zugelassen ist und ende.
Da Du ihn im Privatbereich nicht verwenden mußt,
brauchst Du Ihn auch nicht alle 2 Jahre kalibrieren zu lassen.


Nur so wie ich das verstanden habe, geht es um einen Import und damit um eine Erstinbetriebsetzung
in D und dafür kann und darf eben auch eine Prüfung des Tachographen angeordnet werden.
Zumal wie ich gelesen habe es ja auch noch eine LKW Zulassung werden soll.

Schließlich machst du ja eh nur einmal diese Umschreibung, danach nur noch normalen TÜV.
Dann isses egal

So kenn ich das.
Freiheit bedeutet selber entscheiden zu können, was man definitiv nicht will

Freeliving Blog von Jonson und Schteffl
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