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Busfreaks Forum > Technisches > Umbau/Ausbau/Technik - Allgemeine Themen > Fahrtenschreiberprüfung für private Zulassung???
In diesem Thema befinden sich 48 Beiträge [ Seite: 1 2 3 ]
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Schneckchen Fahrtenschreiberprüfung für private Zulassung??? - 10.07.2009, 08:05:53
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Hamburg Nord-West

Fahrzeug:
L508DG(RM 550)Bj.74 Hymer
Hi, schau mal in den alten Beiträgen:
http://www.busfreaks.de/strohrum/showthread.php?id=22484&eintrag=20

Gleich im ersten Teil der Hinweis auf gewerbliche Nutzung.
http://www.vautec-nms.de/pdf/FahrtschEGK.pdf
Uli
1 von 122 Eriba-Originalen - Nr. 119
Nehmt nix persönlich! Wenn, dann ist es der Schalk!
schreyhalz Fahrtenschreiberprüfung für private Zulassung??? - 10.07.2009, 08:28:58
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Buchholz

Fahrzeug:
508 D
Moin Moin !
Genau ! Wie Schneckchen oben schreibt,ist dort alles gesagt.Der untere Link enthält allerdings 3 Fehler.
1. Es wird immer von gewerblicher Nutzung geschrieben,das ist falsch,richtig ist :gewerblicher Güterverkehr
2. Auch bei Fzgen zwischen 2,8-3,5 t muss ein eingebautes Kontrollgerät selbstverständlich geeicht sein,so denn für das Fzg eine Aufzeichnungspflicht besteht.
3. Unter den Ausnahmen fehlen die Wohnmobile,diese benötigen grundsätzlich unabhängig vom zGG weder Fahrtschreiber noch Kontrollgerät

Und grundsätzlich :Ein eingebautes ,aber nicht vorgeschriebenes Kontrollgerät braucht weder geeicht zu sein,noch muss es betrieben werden können.
MfG Volker
OPA-Peter Fahrtenschreiberprüfung für private Zulassung??? - 10.07.2009, 09:01:46
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Lohne

Fahrzeug:
Arnold RM 35 L auf 207D
Moin,

ist warscheinlich wie so oft Ermessenssache des Prüfers.

Einfachste Erklärung/Begründung für den Prüfer:

Egal ob das Gerät sein müßte oder nicht,
was eingebaut ist muß auch funktionieren, daher die Prüfung.

Gruß
Peter
Träume nicht dein Leben,
sondern lebe deinen Traum.
Petzi Fahrtenschreiberprüfung für private Zulassung??? - 10.07.2009, 11:36:39
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Gerolsheim

Fahrzeug:
608D
Zitat:
Original von Schteffl
Was an (in) einem Fahrzeug montiert ist, muß auch funktionieren.
Dieser Grundsatz galt schon immer bei TÜV Prüfungen.

Echt? Du hast schon mal keinen TÜV bekommen, weil das Radio, die Uhr, ein Voltmeter oder ein Drehzahlmesser nicht funktioniert hat? Na, dem hätte ich aber was anderes erzählt...

So hätten das die TÜV-Heinis gerne, so kommen sie aber nicht durch. Die müssen sich an geltendes Recht halten und das prüfen, was geprüft werden muss. Wenn Du Zierscheinwerfer anbaust, die Kabel nicht verlegst und Dich dann wunderst, dass der Mann im Kittel meckert, dann stehe ich voll und ganz hinter dem Kittelträger. Da die Dinger dran sind, müssen sie auch funktionieren.

Mein (vorgeschriebenes) Geschwindigkeitsmessgerät und dessen Beleuchtung funktionieren ja aber einwandfrei. Also muss er entweder bei JEDEM Fahrzeug die Tachoabweichung messen lassen, oder bei mir eben auch nicht. Da der Tacho ab Werk verbaut ist, kann man (wie bei allen anderen Kfz auch) davon ausgehen, dass der Tacho richtig anzeigt.


Zitat:

Nur so wie ich das verstanden habe, geht es um einen Import und damit um eine Erstinbetriebsetzung
in D und dafür kann und darf eben auch eine Prüfung des Tachographen angeordnet werden.

Steht wo nachzulesen?


Zitat:

Zumal wie ich gelesen habe es ja auch noch eine LKW Zulassung werden soll.

Genau, zur ausschließlich privaten Nutzung, also von Schreibern jeglicher Art befreit...
Und auch wenn ich mich wieder wieder wieder wiederhole: StVZo §57b Abs. 1
Der Petzi <°)))><

Was lange gärt wird endlich Wut! (Kontrast)

Ich habe kein Problem mit Veränderungen, ich möchte nur nicht damit konfrontiert werden... (Adrian Monk)
Schteffl Fahrtenschreiberprüfung für private Zulassung??? - 10.07.2009, 12:42:49
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München

Fahrzeug:
LP 608 NoStromO - H
Zitat:
Original von Petzi
Zitat:
Original von Schteffl
Was an (in) einem Fahrzeug montiert ist, muß auch funktionieren.
Dieser Grundsatz galt schon immer bei TÜV Prüfungen.

Echt? Du hast schon mal keinen TÜV bekommen, weil das Radio, die Uhr, ein Voltmeter oder ein Drehzahlmesser nicht funktioniert hat? Na, dem hätte ich aber was anderes erzählt...
[/quote]

Wenn Du so bei dem mit so einem Ton aufgetreten bist, kann ich mir vorstellen daß da evtl.
nicht unbedingt der Tachograph die Ursache dafür sein könnte.

Zitat:
Zitat:

So hätten das die TÜV-Heinis gerne, so kommen sie aber nicht durch. Die müssen sich an geltendes Recht halten und das prüfen, was geprüft werden muss. Wenn Du Zierscheinwerfer anbaust, die Kabel nicht verlegst und Dich dann wunderst, dass der Mann im Kittel meckert, dann stehe ich voll und ganz hinter dem Kittelträger. Da die Dinger dran sind, müssen sie auch funktionieren.

Mein (vorgeschriebenes) Geschwindigkeitsmessgerät und dessen Beleuchtung funktionieren ja aber einwandfrei. Also muss er entweder bei JEDEM Fahrzeug die Tachoabweichung messen lassen, oder bei mir eben auch nicht. Da der Tacho ab Werk verbaut ist, kann man (wie bei allen anderen Kfz auch) davon ausgehen, dass der Tacho richtig anzeigt.

[quote]

Nur so wie ich das verstanden habe, geht es um einen Import und damit um eine Erstinbetriebsetzung
in D und dafür kann und darf eben auch eine Prüfung des Tachographen angeordnet werden.

Steht wo nachzulesen?


Das habe ich aufgrund Deines Eingangspost dieses Threads so verstanden...

Zitat:

Bei der Umschreibung auf deutsche Papiere will der TÜV-Heini jetzt eine Überprüfung des Fahrtenschreibers, obwohl ich ihm sagte, dass die Kiste als privater LKW zugelassen werden soll.

Freiheit bedeutet selber entscheiden zu können, was man definitiv nicht will

Freeliving Blog von Jonson und Schteffl
Petzi Fahrtenschreiberprüfung für private Zulassung??? - 10.07.2009, 12:52:29
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Gerolsheim

Fahrzeug:
608D
Zitat:
Original von Petzi
Zitat:
Original von Schteffl
Nur so wie ich das verstanden habe, geht es um einen Import und damit um eine Erstinbetriebsetzung
in D und dafür kann und darf eben auch eine Prüfung des Tachographen angeordnet werden.

Steht wo nachzulesen?


Ja, nein - HILFE!

Ja, es ist eine Umschreibung von Österreich nach Deutschland.

Das "wo nachlesen" bezog sich auf das "dafür kann und darf eben auch eine Prüfung des Tachographen angeordnet werden". Aufgrund welcher Verordnung, Gesetz oder Vorschrift kann er das anordnen. StVZo §57b Abs. 1 sagt klipp und klar aus, dass ich es nicht muss (...deren Kraftfahrzeuge mit einem Fahrtschreiber nach § 57a Abs. 1 oder mit einem Kontrollgerät nach der Verordnung (EWG) Nr. 3821/85 ausgerüstet sein müssen, haben...).

Und da ich die Karre zur ausschließlich privaten Verwendung nutzen möchte, muss ich kein KG und keinen FS haben bzw. führen.

Aber Du schrobest, dass der TÜVer die Prüfung trotzdem anordnen könnte. Das muss ja dann auch irgendwo nachzulesen sein.
Der Petzi <°)))><

Was lange gärt wird endlich Wut! (Kontrast)

Ich habe kein Problem mit Veränderungen, ich möchte nur nicht damit konfrontiert werden... (Adrian Monk)
Schneckchen Fahrtenschreiberprüfung für private Zulassung??? - 10.07.2009, 14:49:30
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Hamburg Nord-West

Fahrzeug:
L508DG(RM 550)Bj.74 Hymer
Wenn schon Verwirrung, dann voll.
Bei einer Neuabnahme oder Erstzulassung müsste dann jedoch der Tachgraph komplett raus, denn seit 19hundertschießmichtot sind die alten Geräte gar nicht mehr zugelassen.
Du müsstest also so ein Chipgesteuertes Dingens einbauen.

Bau das Teil raus, nim einen Ersatz ohne Fahrtenschreiber und bau das Ganze Gedöns nach der Bauratabnahme und dem TüV wieder auf Original.

So viele Schrauben sind das ja nun auch nicht.

Viel Erfolg.
Uli
1 von 122 Eriba-Originalen - Nr. 119
Nehmt nix persönlich! Wenn, dann ist es der Schalk!
Seestern Fahrtenschreiberprüfung für private Zulassung??? - 10.07.2009, 19:16:54
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Rendsburg

Fahrzeug:
75er 508 mit H,W123,Omega
Zitat:
Original von immer unterwegs
Ist Dein Lkw schwerer als 7,5 t, dann brauchst du einen, bei weniger nicht, dann kannst du ihn ausbauen. aber wenn er drin ist, muss er geeicht sein.


Da bin ich anderer Ansicht!
Ich hab auch einen drin und bisher hat kein Hahn danach gekräht.
...eben weil nicht gewerblich genutztes Fahrzeug!

Gruß Jörg
... und mit ´m Öl nich sparsam sein!!!
maulwurf Fahrtenschreiberprüfung für private Zulassung??? - 10.07.2009, 23:59:27
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Coesfeld

Fahrzeug:
MB 406 Wowa. MB 407 Doka
Selbst in meinem gewerblich genutzten Doka (Garten u. Landschaftsbau) hat in den letzten 9 jahren kein Prüfer danach gekräht.
Die ersten 2 Jahre wars ein 207 2,8t ges.gew., dann ein 308 3,5t ges.gew., und seit ca. 2 monaten ein 407 abgelastet auf 3,5t, mit dem bin ich allerdings noch nicht beim Tüv gewesen aber auch die 2 Vorbesitzer nach dem THW haben den gewerblich genutzt ubd nach dem Aufkleber zu sehen ist die letzte Tachoprüfung zu THW zeiten gemacht worden.
Gruß Heiko
Petzi Fahrtenschreiberprüfung für private Zulassung??? - 11.07.2009, 00:03:33
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Gerolsheim

Fahrzeug:
608D
Zitat:
Original von Schteffl
Zitat:
Original von Petzi
Zitat:
Original von Schteffl
Was an (in) einem Fahrzeug montiert ist, muß auch funktionieren.
Dieser Grundsatz galt schon immer bei TÜV Prüfungen.


Echt? Du hast schon mal keinen TÜV bekommen, weil das Radio, die Uhr, ein Voltmeter oder ein Drehzahlmesser nicht funktioniert hat? Na, dem hätte ich aber was anderes erzählt...


Wenn Du so bei dem mit so einem Ton aufgetreten bist, kann ich mir vorstellen daß da evtl.
nicht unbedingt der Tachograph die Ursache dafür sein könnte.


Tut mir leid, falsch geraten. Ich war ganz lieb mit dem und hab sogar ganz unterwürfig gefragt, ob wir um die Prüfung des KG nicht herum kommen könnten. Aber der war schon immer ein A-loch und schlauer als alle anderen zusammen. Deswegen war ich ja jetzt ein paar Jahre nicht bei dem Laden (und wäre garantiert auch jetzt nicht hin, wenn mein Lieblings-HU-Laden eine Vollabnahme machen könnte...).

Aber wenn er mir keinen TÜV geben wollen würde wegen einer nicht funktionierenden Uhr, einem defekten Radio, (...) und dann mit dem saublöden und unhaltbaren Spruch käme "Was dran ist, muss auch funktionieren", dann hätte er mich u.U. noch ein paar Stunden länger am Bein und wir würden das so richtig schön ausdiskutieren. Und vorher bewegt sich mein Auto in so einem Fall auch keinen Millimeter mehr weg von der gerade benutzten Spur...

Ja, ich kann sehr dickköpfig sein, wenn ich von meinem Recht überzeugt bin. Deswegen bekomme ich auch von dem Typ am Montag meine Vollabnahme - ohne dass mein nicht geprüftes EG-Kontrollgerät geprüft oder ausgebaut wird. Aber Du kannst gerne dagegen wetten...
Der Petzi <°)))><

Was lange gärt wird endlich Wut! (Kontrast)

Ich habe kein Problem mit Veränderungen, ich möchte nur nicht damit konfrontiert werden... (Adrian Monk)
immer unterwegs Fahrtenschreiberprüfung für private Zulassung??? - 11.07.2009, 00:08:31
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trier

Fahrzeug:
MB 307d ,Renault Rapid,
Original von immer unterwegs
Ist Dein Lkw schwerer als 7,5 t, dann brauchst du einen, bei weniger nicht, dann kannst du ihn ausbauen. aber wenn er drin ist, muss er geeicht sein.
Bei mir auch nicht, aber bei einer Neuabnahme Import interesiert das keinen.Da verlangt der Tüv einfach die einschlägingen Nachweise. Das einfachste ist ganz einfach, den Fahrtenschreiber auszubauen und durch einen einfachen zu ersetzen. der Rest ist Aktivismus nach Michael Kohlhaas.
Grüße Harald
Petzi Fahrtenschreiberprüfung für private Zulassung??? - 11.07.2009, 00:12:56
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Gerolsheim

Fahrzeug:
608D
Harald, lass mich raten: Du arbeitest beim TÜV und bist auch schlauer als alle Gesetzbücher zusammen?

Dann schreib doch endlich mal, nach welcher Regelung das Gerät beim Fahrzeugimport geprüft werden muss...

Gutdünken und Halbwissen (wie es der Prüfer gerne hätte) ist mir nämlich zu wenig und zu teuer. Und warum sollte ich Geld und Mühe für einen Tachowechsel investieren, wenn ich in der gleichen Zeit hier dumm rumdiskutieren und meinen Spaß haben kann???
Der Petzi <°)))><

Was lange gärt wird endlich Wut! (Kontrast)

Ich habe kein Problem mit Veränderungen, ich möchte nur nicht damit konfrontiert werden... (Adrian Monk)
immer unterwegs Fahrtenschreiberprüfung für private Zulassung??? - 11.07.2009, 00:21:57
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trier

Fahrzeug:
MB 307d ,Renault Rapid,
Falsch geraten, Petzi, lediglich ungefähr zwanzig Jahre Erfahrung, Halbwissen scheinst du aber zu haben, meine revoluzzererfahrungen sind schon mehr als dreisig Jahre vorbei. Seitdem Handle ich vernünftig und arrangiere mich mit den Leuten vom Tüv und habe deshalb nie Probleme.
Gruß Harald
OPA-Peter Fahrtenschreiberprüfung für private Zulassung??? - 11.07.2009, 00:33:25
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Lohne

Fahrzeug:
Arnold RM 35 L auf 207D

Träume nicht dein Leben,
sondern lebe deinen Traum.
Petzi Fahrtenschreiberprüfung für private Zulassung??? - 11.07.2009, 00:39:07
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Gerolsheim

Fahrzeug:
608D
Erfahrung? Im Du..schwätzen, Ar...kriechen oder Schw...einziehen?

Du würdest jetzt echt einen Tacho ohne Schreiber schnell mal irgendwo her organisieren und den dann einbauen, nur weil der Prüfer nicht weiß was in den §en steht? DAS ist ja eine sinnvolle Entscheidung. Und so erfahren...

Also, Erfahrener, bitte teile Dein Wissen mit mir Dummerchen und lass mich doch bitte wissen, wo das geschrieben steht, dass ich beim Import den Schreiber prüfen lassen muss. Ich hab doch schon mehrmals drum gebettelt. Bitte, bitte, bitte mit Zucker oben drauf.

Alternativ nehme ich auch so einen §en, der dem Prüfer das Recht zugesteht, ohne jeglichen rechtlichen Hintergrund zu fordern, nach was es ihm beliebt. Hoffentlich verlangt er dann keine "intimen Gefälligkeiten" von mir, auf den Typen stehe ich nämlich nicht...
Der Petzi <°)))><

Was lange gärt wird endlich Wut! (Kontrast)

Ich habe kein Problem mit Veränderungen, ich möchte nur nicht damit konfrontiert werden... (Adrian Monk)
immer unterwegs Fahrtenschreiberprüfung für private Zulassung??? - 11.07.2009, 00:43:08
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trier

Fahrzeug:
MB 307d ,Renault Rapid,
Ich klink mich jetzt aus, das wird mir zu blöd
Gruß Harald
OPA-Peter Fahrtenschreiberprüfung für private Zulassung??? - 11.07.2009, 00:53:02
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Lohne

Fahrzeug:
Arnold RM 35 L auf 207D
Zitat:
Original von Petzi
Erfahrung? Im Du..schwätzen, Ar...kriechen oder Schw...einziehen?

Du würdest jetzt echt einen Tacho ohne Schreiber schnell mal irgendwo her organisieren und den dann einbauen, nur weil der Prüfer nicht weiß was in den §en steht? DAS ist ja eine sinnvolle Entscheidung. Und so erfahren...

Also, Erfahrener, bitte teile Dein Wissen mit mir Dummerchen und lass mich doch bitte wissen, wo das geschrieben steht, dass ich beim Import den Schreiber prüfen lassen muss. Ich hab doch schon mehrmals drum gebettelt. Bitte, bitte, bitte mit Zucker oben drauf.

Alternativ nehme ich auch so einen §en, der dem Prüfer das Recht zugesteht, ohne jeglichen rechtlichen Hintergrund zu fordern, nach was es ihm beliebt. Hoffentlich verlangt er dann keine "intimen Gefälligkeiten" von mir, auf den Typen stehe ich nämlich nicht...


Frage mich warum so miteinander geschrieben werden muß.

Glaubst du das du mit so einer Art zu schreiben Recht bekommst?

Schon traurig sowas ......
Träume nicht dein Leben,
sondern lebe deinen Traum.
Petzi Fahrtenschreiberprüfung für private Zulassung??? - 11.07.2009, 01:05:40
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Gerolsheim

Fahrzeug:
608D
Genau. Sach ich doch....

Warum sonst hättest Du in Deinem §en-Post (10.07.2009, 01:47:17) ausgerechnet DEN Absatz Nr. 1 weggelassen, in dem explizit steht, dass der Schreiber eben NICHT geprüft werden muss. War bestimmt nur ein Versehen, gelle?

Und der durch das "Vergessen" dieses kleinen, niedlichen Absatzes entstehende Eindruck, man müsse den Schreiber prüfen lassen, war bestimmt auch nur Zufall... Klar...

Bist Du sicher dass Dein Name richtig ist? Ich hätte eher auf Herwart getippt (ja, ist ein Insidergag)...
Der Petzi <°)))><

Was lange gärt wird endlich Wut! (Kontrast)

Ich habe kein Problem mit Veränderungen, ich möchte nur nicht damit konfrontiert werden... (Adrian Monk)
Petzi Fahrtenschreiberprüfung für private Zulassung??? - 11.07.2009, 01:07:13
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Gerolsheim

Fahrzeug:
608D
Nein, das Halbwissen wider besseren Wissens als Wissen hinzustellen ist traurig. Aber schlaf ruhig weiter. Lesen bildet eh, das kann Deutschland nicht auch noch brauchen...

Und dass ich da nicht schief gewickelt bin, hat ja sogar der TÜV LU schon bestätigt. Siehe mein 2. Post!
Der Petzi <°)))><

Was lange gärt wird endlich Wut! (Kontrast)

Ich habe kein Problem mit Veränderungen, ich möchte nur nicht damit konfrontiert werden... (Adrian Monk)
Eicke Fahrtenschreiberprüfung für private Zulassung??? - 11.07.2009, 01:20:35
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Ottrau

Fahrzeug:
608 4/69, F40KA 1/71
moin petzi

frag doch einfach mal die grünweissen bzw die blau silbernen. die müsten das doch normalerweise wissen
bzw die BAG leute. die kontroliren doch laufen die lkw´s.

das würde ich jeden fals mal versuchen.
LG Eicke,
Für die die mal nen persönliches technisches / elektrisches gespräch suchen / brauchen 06206-3039598 in der woche ab 17:00 und amwochenende ab 10:00.
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