TÜV Mangel, Lenkradschloss??

  • War mit meinem 407er beim TÜV. Der Tüvler hat das Lenkradschloss bemängelt und mir kein Siegel gegeben.
    Das Schloss rastet ein, wenn der Schlüssel noch steckt. Das darf so wohl nicht sein.
    Bei mir ist der Schlüssel verriegelt wenn der Motor läuft.
    Ich muss erst den Motor mit dem Starterzug ausser Betrieb nehmen damit ich den Schlüssel von 2 auf 1 drehen kann.
    Und in der Stellung 1 rastet eben das Lenkerschloss ein.
    Wie ist das bei euch?

    Maik

  • Moin Moin !

    Also ich fasse mal kurz zusammen,wie ich es verstanden habe. Bei laufendem Motor,also Abstellknopf in Fahrtstellung,kannst du den Schlüssel nicht soweit drehen,dass das Schloss einrastet. Erst wenn du den Knopf reingedrückt hast,also den Motor abstellst,gibt die Sperre den Schliesszyl. frei,dass du in die Position gelangst ,um die Sperre einrasten zu können.Dabei springt aber das Schloss nicht von alleine in die Einraststellung.

    Dann ist das in Ordnung und nicht zu bemängeln !
    Möglicherweise kennt der Prüfer keine alten Dieselfzge ,sondern nur Schlüsselstarter.

    Was steht dahinter ? Es muss möglich sein,auch während der Fahrt den Motor abzustellen ,dabei darf das Lenkradschloss nicht einrasten. Denk mal,dein Gasbowdenzug oder Gestänge würde sich verhaken und du willst abbremsen.Instinktiv stellt man den Motor ab,das geschah früher ausnahmslos (bis auf ein paar Diesel) durch Drehen des Zündschlüssels.Wenn jetzt das Lenkradschloss einrastet,ist die Panik zu Recht natürlich riesig.Daher waren die Schlösser früher so gebaut,dass erst der Schlüssel ein Stück weit herausgezogen werden musste ,ehe das Schloss einrasten konnte.Bei manchen Fzgen musste auch ein separater Knopf gedrückt werden , ehe mann in diese Stellung drehen konnte (sehr viele Amis und Japaner ) oder bei Automatikfzgen konnte man den Schlüssel nur in der "P" Stellung drehen (viele Amis ). Bei allen DB Fzgen mit Zugstarter konnte man den Schlüssel nur in diese Stellung bringen,wenn man zuvor den Abstellknopf gedrückt hatte.

    MfG Volker

  • Dann kann es ja auch nicht bemängelt werden ... Meine beiden haben natürlich auch keines.

  • Moin Schreyhalz.

    Alles so richtig beschrieben.
    Die Frage ist, darf das Schloss einrasten wenn der Schlüssel in Position 1 ist. Also im Schließzylinder steckt.
    Oder darf das Schloss erst einrasten wenn ich den Schlüssel aus dem Schließzylinder abgezogen habe.

    MfG Maik

  • Moin Moin !

    hatte ich doch geschrieben ! JA ! Du kannst den Motor abstellen,ohne das die Gefahr besteht,das Lenkschloss könnte einrasten ! (Es sei denn ,du drückst den Knopf rein und durch Verschleiss oder falsche Einstellung des Entriegelunggestänges oder später Bowdenzuges ,je nach Fzgtyp) springt dein Schloss von alleine in die Stellung 1.)

    Anders ausgedrückt : Um das Lenkradschloss einrasten zu lassen ,sind 2 voneinander unabhängige Handlungen vorzunehmen ,wobei die erste Handlung nur den Motor abstellt :
    1 . Knopf reindrücken - 2. Schlüssel drehen

    So ist es bei jedem Fzg ! Nur sind die beiden Handlungen fzgspezifisch !

    Bei einem älteren Benziner (herkömmliches Zündschloss) wären diese :

    1. Zündschlüssel zurückdrehen 2. Schlüssel ein Stück oder ganz aus dem Schloss ziehen


    Und wie geschrieben ,noch die Variante ,die vor allem Japaner und Amis hatten :

    1.Zündschlüssel zurückdrehen
    2 a .separaten Knopf drücken oder Hebel ziehen ,dann wird der Schlüssel zum weiteren Drehen freigegeben und die Sperre rastet ein
    2 b bei manchen Automatikfzgen Ganghebel in "P" Stellung bringen ,darauf kann der Schlüssel weiter gedreht werden und das Schloss rastet ein.

    Zitat

    Bei einem älteren Benziner (herkömmliches Zündschloss) wären diese : 1. Zündschlüssel zurückdrehen 2. Schlüssel ein Stück oder ganz aus dem Schloss ziehen


    Und das wird genau das sein ,was den Prüfer stutzig machte (der kann auch nicht alles wissen).
    In der Tat lutschen die Schlösser gerne aus ,vor allem ,wenn die Besitzer am Zündschlüssel etwa 624 kg Gewicht dran baumeln haben. Dann kommt es eben dazu,dass die Schlösser schon einrasten ,bevor der Schlüssel gezogen wurde. Das ist in der Tat ein erheblicher Mangel ,die Gründe habe ich oben geschrieben. Nur ist diese Schlossvariante nur beim Schlüsselstarter verbaut ,der ja auch mit dem Schlüssel abstellt. Du fässt dagegen zum Abstellen des Motors den Schlüssel gar nicht an ! Und du kannst das Schloss bei laufendem Motor auch nicht einrasten lassen !


    Zitat

    Bei mir ist so was gar nicht vorhanden

    Zitat

    Dann kann es ja auch nicht bemängelt werden ... Meine beiden haben natürlich auch keines


    Doch ,kann schon bemängelt werden ! Wenn es nämlich vorhanden sein müsste !
    Die Ausrüstungsvorschrift hängt dabei nicht nur von der EZ ab ,sondern auch vom zGG ! Fzge über 3,5 t zGG mussten erst später mit Lenkradschloss ausgerüstet sein als Fzge bis 3,5 t zGG .
    Wenn man nun ein Fzg über 3,5 t ohne Lenkradschloss auf 3,5 t ablasten möchte ,ist eben auch zu prüfen,ob das Fzg in diesem Fall ein Lenkradschloss haben müsste.

    MfG Volker

  • schreyhalz:
    Zitat:Und das wird genau das sein ,was den Prüfer stutzig machte (der kann auch nicht alles wissen).
    In der Tat lutschen die Schlösser gerne aus ,vor allem ,wenn die Besitzer am Zündschlüssel etwa 624 kg Gewicht dran baumeln haben. Dann kommt es eben dazu,dass die Schlösser schon einrasten ,bevor der Schlüssel gezogen wurde. Das ist in der Tat ein erheblicher Mangel ,die Gründe habe ich oben geschrieben. Nur ist diese Schlossvariante nur beim Schlüsselstarter verbaut ,der ja auch mit dem Schlüssel abstellt. Du fässt dagegen zum Abstellen des Motors den Schlüssel gar nicht an ! Und du kannst das Schloss bei laufendem Motor auch nicht einrasten lassen !

    Komisch! Mein Düsseldorfer, Baujahr 1978, ist ein Schlüsselstarter! Abstellen geht nur über den Abstellknopf, der auch die Drehzahl regelt. Ich kann bei laufendem Motor den Schlüssel in Position 1 zurückdrehen, sprich \"Zündstrom\" abschalten, aber nicht den Schlüssel in Position 0 drehen und abziehen. Gestartet wird über den Zündschlüssel, abgestellt über den Abstellknopf!
    Verriegelung der Lenksäule wird erst durch abziehen des Zündschlüssels möglich.

  • Hallo.
    Der Schlüssel springt nich von alleine in Position 1.
    Werde nochmal zum TÜV fahren und das so erklären.

    Danke und MfG Maik.

  • Moin Moin !

    Zitat

    Komisch! Mein Düsseldorfer, Baujahr 1978, ist ein Schlüsselstarter! Abstellen geht nur über den Abstellknopf, der auch die Drehzahl regelt. Ich kann bei laufendem Motor den Schlüssel in Position 1 zurückdrehen, sprich \"Zündstrom\" abschalten, aber nicht den Schlüssel in Position 0 drehen und abziehen. Gestartet wird über den Zündschlüssel, abgestellt über den Abstellknopf! Verriegelung der Lenksäule wird erst durch abziehen des Zündschlüssels möglich.


    Ist nicht komisch! Ist doch nur eine andere Variante ! Bei dir wird wohl ebenfalls der Abstellknopf gedrückt sein müssen ,damit du den Schlüssel in die Einrastposition bringen kannst.

    Gibt eben zig Varianten ,bei neueren Fzgen wird das Lenkschloss häufig elektrisch betätigt ,aber es ist eben immer so ,dass du nicht unbeabsichtigt das Schloss bei laufendem Motor einrasten lassen kannst. Andere Fzge haben kein Lenkschloss ,sondern arretieren den Schaltknüppel , z.B. Saab hatte das Zündschloss bei vielen Fzgen in der Mittelkonsole,hier musste der Rückwärtsgang eingelegt werden ,dann konntest du den Schlüssel abziehen und der Schalthebel war im Rückwärtsgang blockiert.

    MfG Volker

  • Heute nach der Arbeit war ich gleich beim TÜV, und habe so argumentiert.
    (zwei Handbewegungen und Schlüssel ist verriegelt)
    "Ich soll das Fahrzeug noch mal vorführen..." :) :)

    MfG Maik

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