War heute beim TÜV (608D Düdo, Erstzulassung 1981, 5,9to, als LKW zugelassen) und es ging alles ziemlich glatt, bis dann der Jungspund kam und mich etwas zu ärgern gedachte.
Er meinte, ich benötige einen Geschwindigkeitsbegrenzer auf 80 km/h, der dann auch alle zwei Jahre geprüft werden muss.
Das höre ich das erste Mal. bisher war ich der Meinung, das gilt erst ab EZ1988!!!
Habt Ihr Ähnliches erlebt, eventuell Webpages und muss ich das Ding wirklich haben?
Servus aus Bayern,
Slarti