Hallo Busfreaks,
der TÜV-Ingenieur sagte mir gerade, daß Sitzbänke
im Wohnmobil nach Bj. 92, die während der Fahrt
besetzt werden dürfen, typgeprüft sein müssen.
Ein Selbstbau sei damit praktisch unmöglich.
Die Typprüfung umfasse auch z.B. die Gurtführung
und sei fahrzeugspezifisch, also z.B. eine Bank für den
T4 in den Sprinter einbauen geht auch nicht, wenn
die originalen Befestigungspunkte benutzt werden sollen.
Ist das wirklich so oder nur die persönliche Meinung
des Ingenieurs?
Ich möchte eine Sitzbank selbstbauen, mit typgeprüften
Klappsitzbeschlägen, aber eben nicht die ganze Bank
typprüfen lassen, und ich möchte die originalen
Befestigungspunkte für Sitz und Gurte benutzen.
Die sind reichlich vorhanden, ich möchte deshalb keine
neuen Punkte einbauen müssen.
Die Richtlinien, die es an verschiedenen
Stellen zum Herunterladen gibt, helfen mir in
der Praxis auch nicht weiter.
In dem bekannten
http://www.farbendynamik.de/colori/tips.htm#624
finde ich:
Alle Sitzplätze, die während der Fahrt besetzt werden dürfen,
müssen den Vorschriften des § 35a StVZO entsprechen, (...).
Bei der Beurteilung der Sitzfestigkeit
ist die EGRL 74/408/EWG heranzuziehen.
In § 35a finde ich
(2) Personenkraftwagen, Kraftomnibusse und zur Güterbeförderung bestimmte
Kraftfahrzeuge (...) müssen entsprechend den im Anhang zu dieser Vorschrift
genannten Bestimmungen mit Sitzverankerungen, Sitzen (...) ausgerüstet sein.
Ist ein Wohnmobil ein Fahrzeug nach § 35a Absatz 2?
Eigentlich nicht, es ist ja eben ein Sonder-KFZ, und kein PKW.
Oder gilt es hier als PKW?
Im Anhang steht:
http://bundesrecht.juris.de/bundesrecht/stvzo/anhang_182.html
§ 35a Abs. 2 Anhang, Abschnitt 6, der Richtlinie 74/408/EWG des
Rates vom 22. Juli 1974 zur Angleichung der Rechtsvorschriften der
Mitgliedstaaten über die Innenausstattung der Kraftfahrzeuge
(Widerstandsfähigkeit der Sitze und ihrer Verankerung)
(ABl. EG Nr. L 221 S. 1), geändert durch die
a) Richtlinie 81/577/EWG des Rates vom 20. Juli 1981
(ABl. EG Nr. L 209 S. 34),
b) Richtlinie 96/37/EG der
Kommission vom 17. Juni 1996
(ABl. EG Nr. L 186 S. 28, Nr. L 214 S. 27, Nr. L 221 S. 71).
Der Prüfbericht für eine Prüfung nach 74/408/EWG ist schon
etwas länglich:
http://www.kba.de/Abt4_neu/pruefberichte/74_408.pdf
Die komplette EGRL 74/408/EWG konnte ich nicht finden, ist
aber auch eher belanglos, da ich eben keine Typprüfung
durchführen möchte.
Ehrlich gesagt, die Umbaurichtlinien erwecken mit Formulierungen
wie \"Abstützung quer zur Fahrtrichtung\" den Eindruck, daß
auch nach BJ. 92 noch was machbar ist. Scheitert es wirklich
an der Typprüfung der Bank?
Über Tips würde ich mich freuen!
Tschüß, Hajo