Umtragung vom LKW zum PKW

  • Hallo Ihr Busfreaks!

    Bin neu im Forum und finde diese Plattform sehr klasse!
    Natürlich gibts schon gleich eine Frage und ich würde mich über professionelle Tipps
    freuen:

    Habe einen tollen T4 als geschlossenen Kastenwagen (Mod. 10/02; Euro 3, Diesel; TDI; zwei Schiebetüren; Hecktüren; Metalltrennwand) erstanden.

    Problem: der ist als LKW- geschlossener Kastenwagen eingetragen. Vergleiche ich Steuer/ Versicherung würde der als PKW deutlich weniger kosten (auch in Zukunft...?)
    Größtes Manko ist jedoch das Sonntagsfahrverbot mit Anhänger/ Wohnwagen.

    Wie schlage ich zwei Fliegen mit einer Klappe???
    Möglichst geringe Steuer/ versicherung UND kein Sonntagsfahrverbot

    (Welche Tüv Richtlinien sind einzuhalten? Fenster, Trennwand, Sitzbank, 3 Punkt- oder Beckengurte)


    Würde mich sehr über zeitnahe Info und Tipps freuen.

    Dankeschön
    Tim

  • Zitat

    Original von tim-field

    Problem: der ist als LKW- geschlossener Kastenwagen eingetragen. Vergleiche ich Steuer/ Versicherung würde der als PKW deutlich weniger kosten (auch in Zukunft...?)


    Deutlich weniger? Sicher??

    Die günstigst Variante ist warscheinlich das Ding als Wohnmobil zuzulassen.
    Bei (m)einem Transit sieht das vereinfacht so aus:
    LKW : Steuer 200 + Versicherung 600 = 800
    PKW : Steuer 400 + Versicherung 400 = 800
    Womo: Steuer 200 + Versicherung 200 = 400

    Gruß Nunmachmal

  • Jain !? Aber vieles müßte rein in das Ding.

    Worauf es mir ankommt ist das es fast keinen Unterschied im Preis macht(LKW/PKW).
    Bei TÜV stehen sie immer Schlange, wenn sich wieder mal was ändert.
    Aber die TÜV-Gebühren fressen das Ersparte meistens wieder auf.
    Aber, es wird gespart - egal wieviel es kostet.
    Wenn tim-field am Sonntag mit Hänger fahren will/muss ist das Thema eh vom Tisch.

    Gruß Nunmachmal

  • Danke für Eure schnellen Antworten!!

    ABER, ich möchte weiterhin Sachen transportieren. Könne natürlich einen Durchbruch in die Trennwand machen und zudem eine z.B. Seitenscheibe einsetzen....
    (Also eher eine "PKW- Kombi- Nutzung. Eine Zweiersitzbank aus nem Caravelle könnte ich mir auch für den TÜV leihen, jedoch gibts im Boden keine Aufnahmen bzw. am linken Holm keine eingeschweißte Mutter für den Dreipunktgurt. vgl. Caravelle)

    UND, ich möchte am Sonntag mit Hänger fahren....


    Will den tollen Wagen eigentlich nicht wieder verkaufen..... :(

    Grüße Tim

  • Zitat

    Original von Domi
    Das Problem ist dass ein Wohnmobil keine Trennwand zwischen Fahrerkabine und "Wohnraum" haben darf.
    ...

    also das kann gaqrantiert nicht sein.
    Ich habe zig Womos gesehn mit getrennten Räumliochkeiten von Fahrerkabine und Wohnbereich.

    CB

  • Zitat


    Original vom Tüv-Nord
    Verständigungsmöglichkeiten mit dem Fahrer, Fluchtwege
    Eine direkte akustische Verständigungsmöglichkeit vom Wohnteil aus mit dem Fahrer muss gegeben sein, wenn sich im Wohnteil Sitze befinden, die während der Fahrt besetzt werden dürfen. Ein „Sichbemerkbarmachen“ nur mit optischen oder akustischen Signalen ist nicht ausreichend.


    So muss auf jeden Fall eine kleine Scheibe oder sowas rein inne Trennwand... Naja ist ja eh meist vom Umschreibemann abhängig...

    Grüße Domi

  • Also:
    mach einfach eine Tür in die Trennwand und der Beginn des Womoausbaues ist gemacht. Die Steuer ist dann zwar nicht mehr 200€ sondern mindestens 400€ aber die Summe ist mit 600€ immer noch niedriger als LKW oder PKW.
    Regards
    Rei97

  • Hallo Domi,


    Zitat

    Original von Domi
    Das Problem ist dass ein Wohnmobil keine Trennwand zwischen Fahrerkabine und "Wohnraum" haben darf.

    Grüße Domi

    Wo habt ihr die Info her ?? Müßte eigentlich Blödsinn sein ;)

    Gruß Fido

  • Moin zusammen,

    keine Wohnmobil-Zulassung, wenn zwischen Fahrerhaus und Wohnbereich eine Trennwand ist?
    Ich weiß nur, dass zwischen Fahrerhaus und Wohnbereich eine Verständigungsmöglichkeit geben
    muss, wenn sich während der Fahrt jemand im Wohnbereich aufhält.

    So steht es jedenfalls im TÜV Merkblatt "Tips für Wohnmobil-Selbstausbauer Infoblatt":

    Zitat

    [...] 5.3 Verständigungsmöglichkeiten mit dem Fahrzeugführer
    Eine direkte akustische Verständigungsmöglichkeit vom Wohnteil aus mit dem Fahrzeugführer muß gegeben sein, wenn sich im Wohnteil Sitzplätze befinden, die während der Fahrt besetzt werden dürfen. Dabei ist z.B. eine Gegensprechanlage auch als direkte akustische Verständigungsmöglichkeit anzusehen. Ein "Sichbemerkbarmachen" nur mit optischen oder akustischen Signalen ist nicht ausreichend. [...]


    Gruß,

    Josch

    "Kann man etwas nicht verstehen, dann urteile man lieber gar nicht, als dass man verurteile." Rudolf Steiner

  • In dem Link steht nicht, dass keine Trennwand sein darf ... Im Gegenteil, es wird ja explizit angesprochen, dass es Wohnmobile gibt, bei denen Wohnteil und Fahrerkabine getrennt sind, nämlich unter

    Zitat

    Anzahl und Anordnung der Fenster
    Ist der Wohnteil nicht vom Fahrerhaus abgetrennt, genügen ein Fenster in der Rückwand oder ein Fenster seitlich im Wohnbereich. Bei einem vom Fahrerhaus abgetrennten Wohnteil sind mindestens je ein Fenster seitlich im Wohnbereich oder ein Fenster seitlich und ein Fenster in der Rückwand erforderlich.
    Bei ausreichender Beleuchtung im Wohnteil sind Abweichungen hiervon möglich.

  • Zitat

    Original von Domi
    Jo nochmal, wie oben schon... Info vom tüv Nord http://www.tuev-nord.de/23591.asp .

    Wie oben schon zitiert, ist darf auf jeden Fall keine Wand rein, d.h. zumindest keine komplette.
    Ich glaub wir meinen alle das gleiche, reden nur aneinander vorbei.

    Grüße Domi


    geh zum TÜV und frage nach.

    Es gibt viele Wohnmobile die eine absolut getrennte Wohnkabine haben,
    denke gerade mal an die 4x4 Fahrzeuge wie Unimog, MAN Kats oder andere ...
    da verwinden sich Fahrerkabine und Führerhaus auch unterschiedlich,
    das ist absolut voneinader getrennt und auch erlaubt.

    Achja
    und wenn man einen Link postet,
    sollte man ihn vorher auch mal gelesen haben [Blockierte Grafik: http://www.xtremesystems.org/forums/images/smilies/prod.gif]

  • Habisch krass gelesen. Natürlich hast du recht... schon gut. Aber selbst Unimogs und Hanomags und dergleichen, müssen ja einen mehr oder weniger Durchgang, Durchreich, Durchsprech, Durchscheibe usw. haben. Also isses für mich keine Wand mehr.
    Naja egal... Tüv Kack lesen oder zum Tüv fahren und fragen is immer noch das beste, und wenn Tüv mann zustimmt wieder zu dem fahren und von dem Umschreiben lassen. Oder auf die Aussage vom TÜV mann xxx beziehen.

  • Hi Domi
    das ist doch ganz einfach, wenn Du ein Womo hast mit dem Du zu zweit unterwegs bist, brauchst du hinten keine Sitzgelegenheiten eintragen lassen. Daraus folgt das hinten, während der Fahrt, keine Personen befördert werden dürfen, also braucht man auch keine Sprechgelegenheit, Durchreiche o. ä.

    Gruß
    Telse

  • jo. halten wir fest. Es gibt Womos mit Wand und ohne Durchreiche, wenn die Anzahl der Sitzplätze der Zahl, der in der Fahrerkabine vorhandenen entspricht.

  • was die wohl von solchen Vorschriften halten?

    Bild

    [#note#]Bild in Bildlink umgewandelt. [Josch][/#note#]
    - Editiert von Josch am 04.11.2006, 17:03 -

  • Dieses Foto habe ich bestimmt schon ein Dutzend mal gesehen, aber ich finde es immer noch unglaublich, dass da nichts und niemand runterfällt ...

  • Denke mal auch da herscht Gurtpflicht,sonst
    lägen doch schon alle unten...
    ... &rotflvvl
    LG André

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