Wir wollen einen "Bus" oder eben ein möglichst großes Gefährt, das man noch mit normalem Führerschein also ohne Bus- oder Truckerführersein fahren darf umbauen und dort möglichst viele Schlafplätze einbauen, damit wir immer mit einer Gruppe von Schülerinnen mit dem "Bus" in die Metroploen fahren können und dort externen Unterricht machen können. Was kaufe ich da (gebraucht!) und wo lasse ich ihn umbauen? Es muss ein richtig cooles Teil werden. Funktional! Wenn mir jemand von den Busfreaks da einen Tipp geben könnte, wäre das ein erster Schritt zur Verwirklichung unseres Traums.
Völlig anhnungslos
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Robinson -
25. November 2008 um 20:17
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Aber dir ist klar das du mit einem "ganz Normalen Führerschein" nur max. 9 Personen inc. Fahrer im Auto sein darfst, oder?
Peter
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Ist doch klasse: Kleine Klassen ...
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hmm..??
mit nur 8 Schülern??
Muß ne Waldorf seinPeter
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Servus,
ich kann zwar Nichts zum eigentlichen Thema beitragen.
Aber zum Stichwort Waldorfschule ist mir spontan eine Matheaufgabe eingefallen.ZitatHauptschule:
Ein Bauer verkauft einen Sack Kartoffeln für 50,- Euro.
Die Erzeugerkosten betragen 40,- Euro. Berechne den Gewinn!
Realschule:
Ein Bauer verkauft einen Sack Kartoffeln für 50,- Euro. Die Erzeugerkosten
betragen 4/5 des Erlöses. Wie hoch ist der Gewinn?
Gymnasium:
Ein Agrarökonom verkauft eine Menge
subterraner Feldfrüchte für eine
Menge Geld (G). G hat die Mächtigkeit 50.
Für die Elemente aus G gilt: G ist 1. Die Menge
hat die Herstellungskosten (H). H ist um 10
Elemente weniger mächtig als die Menge G.
Zeichnen Sie das Bild der Menge H als
die Tilgungsmenge der Menge G und geben sie
die Lösung (L) für die Frage an:
Wie mächtig ist die Gewinnsumme?
Waldorfschule:
Ein Bauer verkauft einen Sack Kartoffeln für 50,- Euro.
Die Erzeugerkosten betragen 40,- Euro und der Gewinn 10,- Euro. Aufgabe: Unterstreiche das Wort
"Kartoffeln" und singe ein Lied dazuSorry fürs "offtopic" und Grüße nach Sigmaringen
Charly
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hmm,
ja Rotel lag mir schon auf der Zunge
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Hallo,
also wenn du 65 Jahre alt bist, hast du ja noch nen alten Schein,..
somit kannst du dann bis 7,5t fahren..
oder gibt es noch nen älteren Führerschein, mit dem man noch mehr fahren darf?? **HELP** Und wieviel Personen darf man dann befördern??
Was du dir kaufen willst, hängt davon ab, wieviel Personen da rein passen müssen, und wieviel Geld du ausgeben möchtest.
Wo du was umbauen lassen kannst , guckst du HIER
Viel Erfolg und Spaß bei der Suche
lg Elke
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also ich hab auch die alte klasse 3,....(und noch lange keine 65
darf also bis 7,5 tonnen fahren + Hänger max 10t. und bis zu 9 personen inc fahrer
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jaja so isses bei mir auch...aber ich hab da noch irgendwas im Hinterkopf, daß es da nochmal was gab...irgendwann lange vor meiner Zeit
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Ich meine (ohne genaues zu wissen), die gaaaanz alten Dreier (aus den 1950ern etwa) durften nur 3,5 Tonnen. Kann aber sein, daß die hochgestuft wurden auf 7,5...
Ich schätze aber mal, daß Robinson nur 3,5 Tonnen fahren darf. In dieser Liga siehts mit mehr als 4 Schlafplätzen eher eng aus. Mit Klasse B ist bei dem Bremer oder VW Bus oder LT (jetzt crafter) schon Schluß, Düdo mit 5 Tonnen und voller Bestuhlung wird schon zu schwer sein.
Und Klasse B oder alte Klasse 3 ist auf 8 Passagiere plus Fahrer begrenzt (Ausnahmen gibts mW für Großfamilien, spielt hier aber keine Rolle).Der Anforderungskatalog scheint mir nicht wirklich realisierbar.
Andi
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Zitat
Original von Sparkassenmobilist
also ich hab auch die alte klasse 3,....(und noch lange keine 65darf also bis 7,5 tonnen fahren + Hänger max 10t. und bis zu 9 personen inc fahrer
Moin Peter,
es darf ein wenig mehr sein.
Viele der Jungs bei den Jumbospeditionen fahren dort auch nur mit Klasse 3 (alt) durch die Lande!
Zugmaschine: 7,49 t
Anhänger: 11,24 t (Anh. darf das 1,5-fache der ZGM wiegen)Insofern zGG von komplett 18,73 t mit nicht mehr als 3 Achsen!
2Achs-Maschine + 1Achs-Hänger bzw. Tandemachse im (An)Hänger
und wie bereits schon erwähnt, nicht mehr als 9 Personen incl. FahrerGruß
thobi -
Zitat
Original von neugiermausi
jaja so isses bei mir auch...aber ich hab da noch irgendwas im Hinterkopf, daß es da nochmal was gab...irgendwann lange vor meiner Zeit -
Zitat
Original von thobi
Viele der Jungs bei den Jumbospeditionen fahren dort auch nur mit Klasse 3 (alt) durch die Lande!Zugmaschine: 7,49 t
Anhänger: 11,24 t (Anh. darf das 1,5-fache der ZGM wiegen)Insofern zGG von komplett 18,73 t mit nicht mehr als 3 Achsen!
Na, Thobi, dann aber genau: Es dürfen 7,5t sein, dafür darf der Anhänger nur 11t haben, also insgesamt 18,5t. Nachzulesen in §34 Abs.4(3).
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Ja oder soo,, wußte nur noch das ich nen großen Hänger fahren darf muß aber einachs sein bzw achsnabe nicht weiter als 1m auseinander...
wouw wat ich alles noch weiß (( und mein Führerschein ist schon recht betagtPeter
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Zitat
Original von Tauchteddy
Na, Thobi, dann aber genau: Es dürfen 7,5t sein, dafür darf der Anhänger nur 11t haben, also insgesamt 18,5t.
Nachzulesen in §34 Abs.4(3).Genau ist gut TT ... das wurde also wohl zwischenzeitlich auch geändert.
Also vor einigen Jährchen war es noch, wie von mir beschrieben. Weisst Du
genaueres, wann dies geändert wurde?Gruß
thobi -
TT das darfste aber auch nur vor der umschreibung auf die plastik karte oder dan wen einem gesagt wirt das da noch nen kreutzchen ist das man das weiterhin darf.
nach meiner umschreibung damals hat dasmit dem kreutzchen keiner gesagt und nun ist bei zgg 12T ende inklosiwe zugfahrzeuch. -
Zitat
Original von Tauchteddy
Nachzulesen in §34 Abs.4(3).
Welches Gesetz ist das TT?
Gruß
thobi -
Ja dann will ich jetzt auch meinen SENF dazugeben!
Anfang der 70ger Jahre war ein findiger Spediteur auf die Idee gekommen, dass man(n) hinter einem 7,49to einen Anhänger mitnehmen kann. Bis Dato war es so: Führerschein-Klasse 3 gleich 7,49to GESAMTGEWICHT und mit dieser Gesetzeslücke hatte der \\\\\\\\\\\\\\\"Klasse 3 Zug\\\\\\\\\\\\\\\" über 10to Nutzlast.
Anfang der 80ger wurde dieses neu geregelt. Nur wer nachweislich diese Kombination fuhr (7,49to mit Tandem) bekam seinen Führerschein auf Klasse 2 eingeschränkt 16to eingetragen und alle anderen eine Freigabe auf 12to. Wer von euch einen alten Lappen hat (Führerschein grau/rot) der darf 12to fahren, wer den neuen Kartenführerschein hat, sollte sich mal die Rückseite näher ansehen.
[Blockierte Grafik: http://www.fahrlehrerverband-berlin.de/bilder/fs_schluesselzahlen.jpg]
In Spalte 12. muss die Nr.: 76 stehen!
ZitatNur Fahrzeuge der Klasse C mit einer zulässigen Gesamtmasse von höchstens 7.500 kg (C1), die einen Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von mindestens 750 kg mitführen, sofern die zulässige Gesamtmasse der Fahrzeugkombination 12.000 kg und die zulässige Gesamtmasse des Anhängers die Leermasse des Zugfahrzeugs nicht übersteigen (C1E)
Ansonsten ist der auf 7.49to heruntergesetzt.
Wo ich mir jetzt nicht sicher bin, aber was ich schon mehrfach gehört habe
Ich muss mir 50 einen Gesundheits-Scheck nachweisen, sonst ist mein 2er futsch und Rita hat man gesagt; Sie muss mit 50 einen Gesundheits-Scheck nachweisen, sonst ist ihr 12to Freigabe futsch alse zurück auf 7,49to GG (aber dieses mit )
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ja genau,... so war das
Meine Fleppe ist übrigends von 1982 und ich hab sogar noch die Originale also so ein graues Ölpapier kaum noch leserlich und jede Kontrolle ist der Horror.... Will den demnächst mal durch Plaste ersetzen...
Wer da mal genau nachfragen und drauf achten das ch auch witerhin 7,5er und Hänger fahren darfPeter
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