Ausbau umbauen

  • Will irgendwann demnächst mal meinen Ausbau so umbauen, daß ich ein paar Sitzplätze mehr habe.
    So sieht\'s zur Zeit aus: Direkt hinter dem Fahrersitz ist die Küche eingebaut (ca. 100x45cm). Die soll möglichst auch drin bleiben (es sei denn, es gibt da kompaktere Lösungen mit Kühlschrank/-box, Spüle und Herd?!?). Im Heck sind längs zwei Sitzbänke, die sich zum Bett aufklappen lassen (Länge etwa 185cm; fangen direkt hinter der Küchenzelle an). Die sollen raus, und hier meine Frage: Am Ende will ich möglichst sieben Sitzplätze haben (mit den zwei Frontsitzen); die alle quer oder entgegen der Fahrtrichtung zeigen sollten. Und das Ganze sollte sich auch zu einem ebenen Bett umklappen lassen. Habt Ihr irgendwelche Empfehlungen? Die T3 Multivan-Bänke sehen ja interressant aus. Taugen die was? Bin auch offen für andere Ideen!!

    Lg,
    Johannes

  • bitte spreche vor den umbau mit deinen tüv menschen den nach der neuen regel mußte für sitze eine fetikeits prüfung erbringen !
    nur sitze in lägsrichtung sind bis jetzt davon ausgenommen `` gesetzeslücke!!!!!!!!!!!!!!!!!!!

    Schlimmer geht immer!!!

  • Hi Johannes, wenn du dem Tüv erzählen kannst das war schon immer so ... Ansonsten hat Rüdiger recht. Bei den Sitzen mußt du darauf achten das die inneren einen eigenen Sicherheitsgurt haben. Beckengurt reicht. Längstsitze brauchen keinen Gurt. T2/3 Bänke sind gut, aber platztechnisch bringen sie dir hinten nichts, es sei denn du meinst die 2er für vorn. Auch wenn du nur 4 oder 5 eingetragen bekommst, kannst du die fehlenden als Notsitze deklarieren ... Gruß
    :-oMick :-o

  • [cite]Mick schrieb:[br]Hi Johannes, wenn du dem Tüv erzählen kannst das war schon immer so ... Ansonsten hat Rüdiger recht. Bei den Sitzen mußt du darauf achten das die inneren einen eigenen Sicherheitsgurt haben. Beckengurt reicht. Längstsitze brauchen keinen Gurt. T2/3 Bänke sind gut, aber platztechnisch bringen sie dir hinten nichts, es sei denn du meinst die 2er für vorn. Auch wenn du nur 4 oder 5 eingetragen bekommst, kannst du die fehlenden als Notsitze deklarieren ... Gruß
    :-oMick :-o[/cite]


    Hi Mick,

    wie ist das mit den Notsitzen ?

    Wenn ich nur 2 Plätze eingetragen habe, der Bus
    aber noch über 2 weitere Sitzgelegenheiten verfügt,
    dann kann ich auch zur Not mal mit 4 Leuten fahren,
    ohne daß es Probleme geben kann ??

    Gruß Volkmar

  • Hallo,

    die Sache mit den Sitzen ist ein Thema, bei dem wohl auch die TÜV-Leute nicht alle durchblicken.
    In WOMOBOX.DE habe ich gelesen, daß nach der aktuellen TÜV-Richtlinie für Bd-Wttbg je nach Baujahr des Fzg unterschiedlich Vorschriften gelten.
    Für Sitzplätze längs zur oder entgegen der Fahrtrichtung soll demnacht keine Gurtpflicht vorgeschrieben sein bis einschl. 12/2002.
    Ab 01/2003 Gurtpflicht auf allen Sitzplätzen, sofern sie während der fahrt genutzt werden sollen.
    Wohlgemerkt soll sich das auf das BJ des Fahrzeugs beziehen, nicht auf den zeitpunkt der Eintragung als Womo.

    Also am Besten die Richtlinie besorgen und damit mal zum TÜV marschieren - falls die sie noch nicht kennen.

    Gruß
    Uwe

  • UweN schrieb:
    [cite]Also am Besten die Richtlinie besorgen und damit mal zum TÜV marschieren - falls die sie noch nicht kennen.[/cite]

    Hallo Uwe und alle anderen,

    wo gibts denn diese Richtlinien? Kann man die im IN nachlesen / runterladen?
    Hat jmd nen Link?

    Gruß Rainer

  • Aheu,

    ich hab bei mir zwei Sitzbänke in Längsrichtung drin und der TÜV in Nürnberg wollte da unbedingt Gurte haben. Und meiner ist Bj. 84. Das war eine Scheissarbeit die kurzen Gurte (find mal 6 Peitschen wenn Du noch keine Quellen kennst) aus\'m alten T2 so im Boden zu befestigen, dass es denen gereicht hat und man auch noch drangekommen ist um sich anzuschnallen was eh keiner macht, da meine Mitfahrer viel lieber liegen oder quer sitzen oder was weiss ich was machen.

    [EDIT] Und Richtlinien sind eben nur das - Richtlinien. Also keine verbindlichen Vorgaben geschweige denn Gesetze. Wenn jemand mal nicht weiss, was er machen soll, dann kann er sich an Richtlinien halten, ansonsten steht ihm frei so zu handeln wie er es für richtig hält. So verstehe ich jedenfalls Richtlinien. [/EDIT]

    Bis dann,
    Kalle
    - Editiert von Kalle am 20.01.2004, 13:07 -
    - Editiert von Kalle am 20.01.2004, 13:08 -

  • Jaja, die Herren in blau....
    Also ich hab da wieder ganz andere Infos: Bis Bj.86 keine Gurtpflicht auf Längssitzen, ab Bj.91 Gurtbefestigungen nur an geprüften Stellen. Bis dahin sollte es angeblich genügen, wenn die Befestigung nach Meinung des Prüfers ok ist. Von einer extra Festigkeitsprüfung wußte ich bis jetzt nix.
    [cite]T2/3 Bänke sind gut, aber platztechnisch bringen sie dir hinten nichts, es sei denn du meinst die 2er für vorn. [/cite]
    Wieso? Gibts noch was anderes Empfehlenswertes?
    [cite]Auch wenn du nur 4 oder 5 eingetragen bekommst, kannst du die fehlenden als Notsitze deklarieren ... [/cite]
    Also offiziell eintragen lassen? Wann ist ein Notsitz denn ein Notsitz? :)

  • Hallo,

    Die Original Richtline \"kursiert\" unter
    http://www.tuev-sued.de/freizeit_tuev/…qdpgzefsymo.asp
    auf der offiziellen TÜV-Seite und schreibt keinerlei Gurte für Sitze gegen die Fahrtrichtung vor.

    Ich weiß aber nicht, ob die überall Gültigkeit hat. Für BW eigentlich schon.
    Aber ein Freund von mir hat in Lindau/Bayern problemlos in seinem 99er Ducato hinten auf den Längssitzbänken 6 Sitzplätze eingetragen bekommen. Natürlich OHNE Gurte, nicht mal Haltegriffe wurden vorgeschrieben.

    Also scheint das sogar in einem Bundesland unterschiedlich zu sein. Oder gelten in Franken schon wieder andere Vorschriften?!

    Hier noch die Kurzbeschreibung von einem, der´s auch gerade hinter sich hat:

    TüV Richtlinien im Netz sind Teils veraltet.
    Hier in aller Kürze:
    Erstzulassung des Basisfahrzeuges:
    bis 92 egal, nur Haltvorrichtung
    bis 02 in Fahrtrichtung geprüfter Sitz mit Gurt, Rest s.o.
    seit 01/03 alle Sitze geprüft mit Gurt

    Habe mich Jahreswechsel 2002/2003 da mal intensiv eingearbeit da ich zu der Zeit ein Fahrzeug ausbaute.

    Nun könnt ihr´s Euch raussuchen.

    Notfalls eben von einem TÜV zum anderen fahren, dabei ruhig auch mal über die Landesgrenze schauen.
    Ich hab nur 3 km nach Bayern...

    Gruß
    Uwe

  • Also, jetzt bin ich vollends verwirrt...%-/%-/
    Vielleicht belass ichs ja doch bei den Querbänken hinten, und versuch mir diese eintragen zu lassen; is auch bedeutend billiger.
    Was eine weitere Frage aufwirft: Würde dann nämlich gern Rückenpolster nehmen, mit denen man auch eine längere Strecke aushalten kann (die jetzigen reichen nur bis zur Fensterunterseite, viel mehr als 30cm sind das nich, dazu 90°-Winkel zur Sitzfläche). Da gibts doch sicher auch andere Lösungen, oder??

  • Da ich selber gerade ausbaue (mit Sitzbank in Fahrtrichtung also gurtpflichtig) bin ich heute morgen einfach mal zum Tüv und hab gefragt.
    Meinen selbstgebauten Gurtbock trägt er mir nach Augenmaß ein. Wenn das gut gemacht/verschraubt ist sieht er da gar kein Problem. Die Längs-Sitzbänke hinten brauchen gar keinen Gurt, zumindest bei meinem 77er.
    Ein superfreundlicher und sehr kompetenter Mann übrigends.
    Gruß Axel

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