Arbeitsordnung
1.
Die Arbeit ist Erholung, jede Anstrengung ist zu vermeiden.
2.
Der Beginn der Arbeitszeit liegt im Ermessen der Angestelten, darf jedoch nicht vor 10:00 Uhr liegen. Vor Beginn wird ein Frühstück nach Wahl gereicht.
3.
Der Mindestlohn beträgt 20.- € in der Stunde ( 3200.- € im Monat ). Zusätzlich freie Verköstigung, Bier und Zigaretten.
4.
Jede Dame hat im neuesten "Pariser Chic" zu erscheinen. Die Kosten trägt der Chef.
5.
Angestelte, die länger als 5 Wochen im Betrieb sind, werden im Auto von und zur Arbeit gefahren.
6.
Von 12 - 15 Uhr ist Mittagsruhe, gespeist wird an der gedekten Tafel.
7.
Von 15 - 16 Uhr ist allgemeine Kaffetafel. Während dieser Zeit sorgt der Arbeitgeber für die Musikalische Unterhaltung.
8.
Wer bei der Arbeit schläft, darf nicht gewekt werden.
9.
Um 17:00 Uhr ist Feierabend. Bei Verlassen der Arbeitsstätte ist der Chef verpflichtet, jedem Arbeitnehmer die Hand zu schütteln und ihm für die aufopfernde Tätigkeit wärmstens Dank auszusprechnen.
10.
Das Austreten während der Pausen ist möglichst zu unterlassen, dafür ist die Arbeitszeit da.
11.
Heiratet ein Angestelter, so hat der Chef für eine vollständige Aussteuer zu sorgen. Die Hochzeit findet in der Wohnung des Chefs statt. Der Betrieb ist aus diesem Anlas mindestens 1 Woche zu schließen.
Betr.: Gleitende Arbeitszeit
Betriebsangehörige, die morgens etwas später kommen, werden höflichs gebeten, äußerst rechts zu gehen, damit sie mit denjenigen, die abends etwas füher gehen nicht zusammenstoßen.