Hallo Planlos
das hier kaum jemand (der Gäste) Ansprechnamen angeben stinkt mir ja irgendwie, ich sage ungern \"Hallo Gast\"
Egal !!
Richtig erkannt, wenn du im Herbst vorführst ist (beim 1 \"Jahrestüv\") im März die nächste fällig.
Wenn du richtig schlau machen willst

In der StVZO § 29 Untersuchung der Kraftfahrzeuge und Anhänger und in den StVZO Anhängen, Anlagen findest du alles zum Thema Untersuchung der Kraftfahrzeuge. Wenn du Spaß am lesen von eigentlich sinnlosen Diskussionen hast, gebe einmal in der Suche den Begriff Hauptuntersuchung ein
Hier aber schon einmal das wesentliche aus\'m Kopf
Wenn dein Fahrzeug länger als 18 Monate (oder waren es 1,5 Jahre

) stillgelegt (abgemeldet) ist, gilt es als endgültig aus dem Verkehr zurückgezogen und eine andere mit Mehrkosten verbundene Hauptuntersuchung (Untersuchung nach §21) sowie ein neuer Brief sind fällig.
Wenn dein Fahrzeug nur vorübergehend Stillgelegt ist ändert sich an den Prüffristen nichts, Beispiel wenn du im Juni 2005 zur HU mußt, meldest das Fahrzeug im Mai 2005 ab und im Dezember 2005 möchtest du es zulassen, ist die HU sofort fällig (eigentlich vor der Zulassung da es ohne HU eigentlich keine Zulassung geben darf) und die neue Prüffrist beginnt im Juni 2005.
Für Saisonkennzeichen gelten etwas andere Regelungen !
Gruß Fido