Hallo
Der Segelverein meiner Tochter hat demnächst eine Regatta, ca. 50 km. außerhalb Berlins, und da hat man mich gefragt,
ob ich den Bootstrailer mit 3 sog. 420ern ziehen könnte, was soweit ja kein Problem wäre.Der Trailer gehört dem Verein,
die Boote sind im Privatbesitz der Segler. Wer haftet im Falle eines Schadens an den Booten durch den Transport , die Haftpflicht meines
Womos ( Alte Leipziger, H - Zulassung, haben ja viele hier..) oder die Versicherung des Bootstrailers vom Verein.
Bin dankbar für jeden brauchbaren Hinweis, weil die Zeit drängt...
LG. Paul
Frage zur Haftung beim ziehen vom Bootstrailer
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Wenn angehängt: die Haftpflicht des Zugfahrzeugs. Wenn abgehängt: die Haftpflicht des Anhängers. Wenn er denn versichert ist, was nicht für jeden Bootstrailer zutrifft.
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- Editiert von Anhaltiner am 21.09.2011, 17:19 -
- Editiert von Anhaltiner am 21.09.2011, 17:19 - -
Zitat
Original von Anhaltiner
Stopp !!Hat der Trailer ein SCHWARZES Kennzeichen dann haftet die Haftpflicht des Trailers.
Hat er ein GRÜNES Kennzeichen ist der Trailer über die Haftpflicht des Motorfahrzeuges MITVERSICHERT da Anhänger mit grünes Kennzeichen nicht Haftpflicht versichert werden und für diese auch keine Steuern entrichtet werden.Hat das Ding ein grünes Kennzeichen wird der Trailer als "Anhänger für den Transport für Boote für Sportzwecke" bezeichnet und darf auch nur für den Transport von Sportbooten verwendet werden. Transportiert man was anderes damit sind wir wieder beim klassischen Fall der Steuerhinterziehung.
Ich denke mal, das der Trailer " normal ", also mit schwarzen Kennzeichen versichert ist. Mir geht es nur um den Fall,
das ich privat nicht haften muß, falls ein Boot ,wie auch immer, zu Schaden kommt.
Z. B. durch `ne Vollbremsung, bzw. verrutschen der Boote, durch Wildschwein, Dackel oder sonstiger Verursacher, der sich
aus dem Staube macht. Eine private Haftpflicht hab` ich nämlich seit Jahren nicht mehr...( und das ist auch gut so..)Viele Grüße:
Markus -
Ich denke mal, das der Trailer " normal ", also mit schwarzen Kennzeichen versichert ist. Mir geht es nur um den Fall,
das ich privat nicht haften muß, falls ein Boot ,wie auch immer, zu Schaden kommt.
Z. B. durch `ne Vollbremsung, bzw. verrutschen der Boote, durch Wildschwein, Dackel oder sonstiger Verursacher, der sich
aus dem Staube macht. Eine private Haftpflicht hab` ich nämlich seit Jahren nicht mehr...( und das ist auch gut so..) -
Zitat
Original von Anhaltiner
Hat der Trailer ein SCHWARZES Kennzeichen dann haftet die Haftpflicht des Trailers.
Hat er ein GRÜNES Kennzeichen ist der Trailer über die Haftpflicht des Motorfahrzeuges MITVERSICHERT da Anhänger mit grünem Kennzeichen nicht Haftpflicht versichert werden und für diese auch keine Steuern entrichtet werden.
Viele Grüße:
Markus
- Editiert von Anhaltiner am 20.09.2011, 19:17 -Stimmt so NICHT!
Grüne Kennzeichen zahlen nur keine Steuer, da die Steuer des Zugfahrzeuges dann höher ist. Daher dürfen grüne Kennzeichen auch nur mit Zugfahrzeugen gezogen werden, die den Anhängerzuschlag in der Steuer bezahlen.
Mit der Versicherung hat das gar nix zu tun!
Bootstrailer sind auch nicht mehr von der Versicherung ausgenommen und das mit dem Zugfahrzeug stimmt auch seit 2 Jahren nicht mehr. Es ist immer die Versicherung des Zugfahrzeuges oder die Versicherung des Hängers zuständig.
Hatten da neulich einen Schaden im angekuppelten Zustand, der dann über die Hängerversicherung abgewickelt wurde. Daher werden die Hängerprämien wohl bald hoch gehen.
Das die Haftpflicht des Hängers für die Beschädigung der Ladung, hier Boote, in irgend einer Weise aufkommen wird, wage ich zu bezweifeln!
Gruß Peter -
Jo.., dann werd` ich morgen mal sicherheitshalber beim Madau direkt nachfragen, Danke jedenfalls
für Eure Beiträge...LG Paul -
Unglaublich was hier für ein Mist erzählt wird ...
@Anhaltiner
Quatsch. Schwarzes Kennzeichen heißt nur, dass der Anhänger zugelassen ist und das für ihn Steuern zu zahlen und eine Versicherung abzuschließen ist. Generell gilt aber für alle Anhänger, dass die eigene Versicherung nur eintritt, wenn der Anhänger nicht angehängt ist. Ist der Anhänger angehängt, zahlt immer die Versicherung des Zugfahrzeugs. Mit ein Grund dafür, dass Anhängerversicherungen recht billig sind, obwohl gerade mit Anhängern viele Schäden verursacht werden.@Anhaltiner und Benzzino
Es gibt zwei Arten grüner Kennzeichen für Anhänger: das Eine ist das, was Benzzino meint. Da wird für das Zugfahrzeug ein Anhägerzuschlag entrichtet und dann darf das Zugfahrzeug jeden zugelassenen Anhänger mit grünem Kennzeichen ziehen.
Das wird von Speditionen gemacht, so können die z.B. 20 Trailer wechselweise mit nur 8 Zugmaschinen bewegen, es muss nur achtmal Anhängerzuschlag gezahlt werden statt zwanzigmal Anhängersteuer. Die Versicherungspflicht wird davon nicht berührt.Die andere Variante grüner Kennzeichen bezieht sich auf Sportanhänger, die sind nämlich von der Zulassungs-, Steuer- und Versicherungspflicht befreit. Kurioserweise müssen sie trotzdem ein eigenes Kennzeichen bekommen, was der Laie als "Zulassung" interpretiert. Richtiger wäre vielleicht "Registrierung". Diese Anhänger haben idR auch keinen Fahrzeugbrief, sondern eine BE, wohl aber einen Fahrzeugschein.
In der Fragestellung geht es eindeutig um Bootsanhänger und zu transportierende Boote, also keine Steuerhinterziehung, aber eben das Risiko, bei einem Schaden hochgestuft zu werden, weil das Zugi zahlt.
Ich hatte neulich so einen Fall, glücklicherweise war der Trailer abgehängt, so dass die - freiwillig abgeschlossene - Versicherung des Bootstrailers gezahlt hat.Es gibt noch mehr grüne Kennzeichen, für Schausteller und Landwirtschaft, aber das hat mit der Frage nichts zu tun.
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Tauchteddy hat Recht!!
Bootstrailer kosten nix und sind mit dem Zugfahrzeug mitversichert.
Hatte noch keinen, daher dachte ich es ist wie beim LKW.
Denke aber trotzdem, das die "Boote" bei selbstverschuldetem Unfall nicht mitversichert sind, da ja Ladung!
Gruß Peter -
Ladung ist eher nicht mit versichert, ich würde mir da einen recht umfassenden Haftungsaussschluss unterschreiben lassen.
Das kann sehr teuer werden. -
... und da ich kein Jurist bin und nicht beurteilen kann, ob der Haftungsausschluss ausreicht, würde ich sehr zurückhaltend sein.
Ich habe neulich mein 2010er Boot verkauft. Der Käufer hat kein Zugfahrzeug, also fragt er, ob ich ihm das Boot bringen kann. Ich habe eingewilligt und ließ mir unterschreiben, dass er für Schäden während des Transports haftet.
Beim rangieren - glücklicherweise abgehängt - habe ich dann einen kleinen Schaden an einem anderen Auto verursacht.
Nein, sagte er, dafür haftet er nicht, den Satz hat er so verstanden, dass er sich auf Schäden an seinem frisch erworbenen Boot bezieht. Da müsste man dann klagen. Oder selber zahlen, in dem Fall meine Versicherung. -
War es nicht auch so, dass es wichtig ist ob der Schaden durch den Anhänger während des abhängens oder des anhängens passiert ist?
Beim anhängen passiert zahlt die Zugfahrzeuversicherung, beim abhängen die Anhängerversicherung. Die Versicherung fragt im Schadenfall sicher danach. -
Ich würds tendenziell auch eher lassen.Wenn es keine vereinsplolitisch zwingenden Gründe gibt.
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Also um den ganzen Stress aus dem Weg zu gehen, gibts `ne sog. Transportversicherung die in so `ner Art Vollkaskoversicherung
für`s Boot enthalten ist ( kostet um die 250 €. pro Jahr! )
Mast und Schotbruch oder Allzeit `ne Handbreit Wasser unter`m Kiel
LG Paul -
Aber auch die zahlt nicht, wenn der Anhänger angehängt ist.
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sagt mal leute....nur ganz kurz..
ich denk da mal, jeder bootseigner hat ne versicherung für sein böttche wat verlade und transportschäden absichert....
allein die fallkonstruktion zeigt mir, wohin die reise geht.
sorry- aber das fällt für mich alles unter die kategorie "mit der versicherung n profit rausholen".
denn auch wer angst davor hat, denkt doch schon irgendwie in die richtung, oder kennt jemand dr gern machen würde. da stelle ich mal die vertrauensfrage.....
okei totaal ot- aber wenn ich nem verein nen gefallen tu, und der verein hinterher mich ersatzpflichtig macht-neee danke -
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Zitatallein die fallkonstruktion zeigt mir, wohin die reise geht. sorry- aber das fällt für mich alles unter die kategorie "mit der versicherung n profit rausholen".
Dazu fällt mir nur ein: Schließe NIE von Dir auf Andere...
Und das war sehr höflich ausgedrückt. Ich ahne, weshalb Holger seinen Beitrag gelöscht hat
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Da dies eine "Auftragsfahrt" ist haftet sowieso der Auftraggeber-zumindest kenne ich das so.
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Ich denke auch das er nur gefragt wurde ob er es macht, komplett ohne Hintergedanken und sonstige hineininterpretierte krummen dinger. Hätte da auch bedenken, was mich der Gefallen kosten könnte und hätte hier wohl auch gefragt. Der Auftraggeber haftet erst mal gar nicht, es haftet immer der, der was kaputt macht. Und ich denke das ist das Problem, das Holger hat.
Ich würde mir auch eine kleine Haftungsausschlußerklärung vom Verein unterschreiben lassen und dann würde ich den Transport machen. Sehe aber echt nicht ein, warum ich mich ohne Erklärung dann mit sechs oder mehr Bootsgeschädigte rumärgern soll, wenn mir durch nen kleinen Fahrfehler der Hänger umkippt oder so.
Gruß Peter -
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