Hallo Leute, will mir ja endlich einen Motorradträger anbauen. Jetzt war ich beim TÜV. Er hat gesagt, dass ich Keinerlei Bohrungen am Rahmen durchführen darf.
Da ich das blöde Ersatzrad hinten unter dem Auto habe, fehlen mir Ideen, wie ich da was festmachen kann. Hat jemand Rat? Will das Rad möglichst drunter lassen.
Löcher in Hauptrahmen bohren
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Bushili -
4. Mai 2013 um 17:38
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Hi,
was iss mit den Löchern von der Hängerkupplung?
Kannste damit nix basteln?
Gruß Peter -
Hallo peter, das ist nicht so einfach, weil die ganz hinten sind. Ich bräuchte zusatzliche Löcher weiter vorne und da sind keine. Weißt, ich will irgendwie solche leerrohre anbringen, wo ich dann den Träger reinschiebe. Er soll ja nicht fest dranbleiben.
So eine Art Klemmlösung wäre mir am liebsten.
Saudumm alles gelaufen. Ich Depp frage den Prüfer, weil ich kein Risiko eingehen wollte. Er hat mir gesagt, wenn ich nicht gefragt hätte, wäre es wahrscheinlich mit den Löchern gar nicht aufgefallen. Ja, so spielt das Leben mir einen Streich. Vielleicht findet sich ja doch noch ein guter Tipp hier im Forum. -
moin,
schick mir mal per pm deine email,
dann gibts die lösung deines problems.gruß
roadrunner -
am senkrechten Steg der Rahmenträger darfst doch ingewissem Rahmen bohren. Schau al daß Du die Aufbauverschriften von Mercedes bekommst, da steht genau drin wie dick und in welchem Abstand die Bohrungen zulässig sind. Aufbauhersteller machen das doch auch, warum sollte das also verboten sein??
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Leerrohr anschweißen?
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. . . auf keinen fall am hauptrahmen schweissen !!!
eckhard
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Ein Leerrohr auf eine Grundplatte schweißen und die Grundplatte an dem Rahmen mit den vorhandenen Löchern z.B. von der Anhängerkupplung verschrauben, am besten mit Hochfesten Schrauben die halten länger, in das Leerrohr kannst du dann deinen Träger einschieben und verschrauben oder verbolzen
Gruß Ralf
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am senkrechten Steg der Rahmenträger darfst doch ingewissem Rahmen bohren. Schau al daß Du die Aufbauverschriften von Mercedes bekommst, da steht genau drin wie dick und in welchem Abstand die Bohrungen zulässig sind.
moin,
richtig, es darf im steg gebohrt werden, nur nicht im ober- oder untergurt des rahmens.
so steht es in den aufbaurichtlinien. sobald bushili sich meldet, kann ich ihm die zukommen lassn.gruß
roadrunner -
hier steht nix
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Hallo Bushilie,
ich denke da hattste aber zufällig einen extrem unwissenden Prüfer, vieleicht einer, der normal nur PKW macht und nicht aus dem Rheinland stammt, denn für LKW-Prüfer ist ja schon fast Tagesgeschäft und der TÜV-Rheinland hat ja extra eine Buchreihe herausgegeben für seine Kunden, also uns, wo man nachlesen kann was man so alles am Bus umbasteln darf und worauf man achten sollte. Diese TÜV-Womo-Bücher lagen früher immer direkt an der Tüv-Kasse in der Auslage.
Grüße aus der Eifel, Axel
Falls der Prüfer fragt, wo es steht:
Das TÜV-Buch Wohnmobiile vom TÜV Reinland Verlag, Punkt: 2.3.6 Arbeiten am Fahrgestellrahmen.
(Meine Ausgabe ist noch von 1993) -
Hallo Leute, super tipps und hilfe. Konnte mich leider nicht früher melden wegen leichter Bewusstlosigkeit (Geburtstagsfeier).
Roadrunner, habe dir soeben meine mailadresse geschickt.
Ole, das mit dem Schweissen lasse ich lieber, denke, dass das Probleme geben könnte.
Axel, das Buch werde ich versuchen, aufzutreiben. Mit den Unterlagen von Roadrunner zusammen gehe ich gut ausgerüstet nochmal zu TÜV. Der prüfer wird staunen.
Danke euch allen ganz herzlich
Hilmar -
@bushili
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Hallo Hilmar,
na Du bekommst ja jetzt die originalen Werksunterlagen " Aufbaurichtlinien von MB" für deinen MB 508D, daher brauchst Du das Buch nicht physich, sollte ja nur ein Hinnweis für den Prüfer sein, dass sein Laden diese Bücher herausgibt. Das Buch erklärt mehr so allgemein, also dass man bein MB 100 Rahmen nicht bohren darf und fast allen aus dünnem Blech und wie dick ein Loch maximal beim 508D aufgebohrt werden darf und das man eben je nach Modell die Herstellerrichtlinien beachten muß und die bekommst du ja jetzt ausführlich. Da sind dann ja sogar schöne Bildchen drin, mit einer Bemaßung der Löcher und Abständen usw. , damit wird der Prüfer direkt sehen, dass alles beim 508D kein Problem ist.
Bilder erklären ja oft mehr als 1000 Worte, lach.Grüße aus der Eifel, Axel
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Ja Axel,wenn der Bayuware im Rheinland sprich in der Zivilisation wohnen würde, aber in Bayrisch Kongo gehen die Uhren anders da kennen die nur Löcher im Bierkrug und bei den Zenzis
Löchrige Grüße
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Ich will mich ja nicht unbeliebt machen, aber wär's mein Bus, ich würd die Löcher sauber und schön symmetrisch bohren, dick Steinschlagschutz drüber und einmal übern Feldweg damit das nicht so neu aussieht. Sollte dann beim TüV jemand nachfragen, war das halt schon so. Generell sind Bohrungen im Hauptrahmen von LKWs ja nicht verboten, nur darf sie nicht jeder da rein machen...
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, nur darf sie nicht jeder da rein machen...
moin,
hast du ne belegbare quelle für die aussage ?nach meiner kenntnis gilt das nur bei abweichung von gegebenen aufbaurichtlinien.
nur die wären abnahme/genehmigungspflichtig vom hersteller mit qualifizierungsnachweis des ausführenden.gruß
roadrunner -
Moin,
du hast doch Löcher in deinem Rahmen. Du hast doch einen Düdo oder? Oder bin ich im falschen Film
Bei mir gehe ich vom Heck, mit Vierkantrohren (ich meine 8X8,oder 10X10) in den Hauptrahmen.
Ich habe übrigens noch die Rohre und So eine (Leitplanke/Stoßstange) im Keller. Is allesdings Alu. Ich hatte das Gleiche aus Stahl für Motorrad.
Grüße Herbert -
Hallo Wuddi und danke für die Grüße, auch zu Dir ein paar schöne Oldtimergrüße von uns aus der Nordeifel.
Ach, irgendwie ists hier auch nicht mehr wie früher, ich glaube das praktische Verständniß für Umbauten geht irgendwie langsam verloren. Früher hat jeder Baurat als Halbstarker an zig Karren selber mal gebort, geschweißt und rumgedängelt und heute glauben sie alles was in ihrem Lätop steht, auch wenns mal wieder nur Druckfehler oder Fehler vom Einscannen der alten Dokumente war.
Grüße Axel
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Zitat von »Blechmann«
, nur darf sie nicht jeder da rein machen...moin,
hast du ne belegbare quelle für die Aussage?Berufsschullehrer, Ausbildungsmeister, ...kann ich jetzt zwar nicht direkt belegen, aber ich hab das so gelernt, dass Veränderungen an tragenden Rahmen- und Karosserieteilen wie Schweißen und Bohren, wenn überhaupt nur von Karosserie- und Fahrzeugbaumechanikermeistern mit entsprechenden Bescheinigungen (die auch regelmäßig teuer erneuert werden müssen) durchgeführt werden dürfen, und anschließend vom Prüfingenieur abzunehmen sind. Eine Ausnahme bilden soweit ich weiß nur Originale oder originalgetreue Anhängerkupplungen mit ABE, für die Anhand einer beiliegenden Beschreibung Löcher für die Befestigung in Rahmen oder Karosse gebohrt werden müssen...
...Leg da jetzt aber auch nicht meine Hand für in's Feuer, seh das wie gesagt genauso wie wohl die meisten hier. Einfach sauber arbeiten, Hebelgesetze und Materialstärken beachten, dann ist doch alles schick.
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