Heute morgen habe ich wieder gefreut =)
hab Heute einen Straffzettel an der Feuerwehr gehabt
weil ich keine Parkwarntafel dran hatte ich dachte immer ich brauche sie erst ab 3,5 tonnen
Wer weiß wann ich eine benötige ?
Heute morgen habe ich wieder gefreut =)
hab Heute einen Straffzettel an der Feuerwehr gehabt
weil ich keine Parkwarntafel dran hatte ich dachte immer ich brauche sie erst ab 3,5 tonnen
Wer weiß wann ich eine benötige ?
(4) Haltende Fahrzeuge sind außerhalb geschlossener Ortschaften mit eigener Lichtquelle zu beleuchten. Innerhalb geschlossener Ortschaften genügt es, nur die der Fahrbahn zugewandte Fahrzeugseite durch Parkleuchten oder auf andere zugelassene Weise kenntlich zu machen; eigene Beleuchtung ist entbehrlich, wenn die Straßenbeleuchtung das Fahrzeug auf ausreichende Entfernung deutlich sichtbar macht. Auf der Fahrbahn haltende Fahrzeuge, ausgenommen Personenkraftwagen, mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 3,5 t und Anhänger sind innerhalb geschlossener Ortschaften stets mit eigener Lichtquelle zu beleuchten oder durch andere zugelassene lichttechnische Einrichtungen kenntlich zu machen.
Danke also werde ich gegen das verwarngeld einspruch einlegen
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