Moin,
mein Sohn möchte sich einen PKW kaufen.
Im Schein steht: Fahrzeug war in EG-Land zugelassen.
Was hat das zu bedeuten ? RE Import ?
Frank
Moin,
mein Sohn möchte sich einen PKW kaufen.
Im Schein steht: Fahrzeug war in EG-Land zugelassen.
Was hat das zu bedeuten ? RE Import ?
Frank
Muss nicht, kann aber soviel ich weiß. War vermutlich halt mal außerhalb D zugelassen. Muss anchließend zu nach HU und gut ist.
wenner hier zugelassen ist und tüv hat und das steht da drinne ist das wurscht.
dann hat einer mal irgent wan das fahrzeuch mal aus nem EG land nach deutschland geholt.
das alles.
Moin,
der Wagen muss hiesigen Zulassungsanforderungen genügen...wenn
er schon in d-land zugelassen war, sollte es kein problem sein..
Soweit ich weiss, hatte der Vorbesitzer meines Passats auch diese Eintragung, weil
er in Frankreich zugelassen war...betraf die Leuchtweitenregulierung ...er sollte eine
haben, hat sie aber nicht, deshalb muss ich dafür einen Schein mitführen, auf dem
diese Angaben bestätätigt sind..
In meinem Kfz-schein ist diese Eintragung nicht mehr.
Noch eine Frage zu Fahrzeugbrief - und Schein. Mein Sohn hat sich ein Fahrzeug gekauft,im alten Brief sind breitere Reifen incl.Felgen eingetragen.Dann gab es vor ein paar Jahren einen neuen Brief,der alte wurde ungültig,und diese Eintragungen wurden nicht übernommen,und somit stehen diese alten Eintragungen auch nicht in den Fahrzeugschein ? Muss er das jetzt bei der neu Zulassung nachtragen lassen,oder wie läuft das ?
es stehen nicht mehr alle reifentypen im neuen drin. kannst ja den alten als kopie mitführen wenn du eine abweichende verbaut hast. man kann wohl auch nachtragen lassen, muss man aber nicht.
Moin Moin !
ZitatMein Sohn hat sich ein Fahrzeug gekauft,im alten Brief sind breitere
Reifen incl.Felgen eingetragen.Dann gab es vor ein paar Jahren einen
neuen Brief,der alte wurde ungültig,und diese Eintragungen wurden nicht
übernommen,und somit stehen diese alten Eintragungen auch nicht in den
Fahrzeugschein ? Muss er das jetzt bei der neu Zulassung nachtragen
lassen,oder wie läuft das ?
Das hängt davon ab , ob die breiteren Reifen Serie sind oder nicht. Serienbereifung muss nicht in die neuen Papiere übernommen werden , Sonderräder dagegen auf jeden Fall. (Es sei denn , die waren beim Kauf gar nicht dabei und die Eintragung ist aus diesem Grund unsinnig.)
Einen Fall allerdings gibt es , dass auch alternative Serienbereifungen in die neuen Papiere übernommen werden müssen , sobald das Fzg eine Einzel-BE hat ,erkennbar daran , dass der Typschlüssel nicht mindestens 6-stellig ist , sondern teil- oder ganz ausgenullt.
MfG Volker
Besten Dank für eure Infos !
Habe jetzt die zusätzlichen Reifengrössen vom alten Brief,und dem von mir vorgelegten Sondergutachten für diese Felgen /Reifen in den Fahrzeugschein eintragen gelassen.Beim Vorbesitzer gab es auch immer TÜV Probleme,da die Reifengrössen nicht eingetragen waren.Jetzt sollte es passen.
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