Könnte sein, dass man die Bedingung mit einem ausreichend großen Fahrzeug Wie Sprinter,erfüllen kann. Beim VW Bus wird das schon mehr als schwierig, Dokas sind üblicherweise keine LKW im steuerlichen Sinne!
Bleibt also nur noch die Bedingung, dass die Personen ausreichend gegen die Ladung geschützt sein müssen. Und das geht eigentlich nur mit ner Trennwand hinter der 2. Sitzreihe. Ob die da allerdings sicher zu verankern ist weiss ich nicht.
Aber viele Finanzämter (und nur die sind für die steuerliche Einstufung zuständig, nicht die Straßenverkehrsbehörden) fordern eine Trennwand und verblechte Fenster im Laderaum.
@chris:
Ich würde über das Vorhaben "LKW mit 5 Sitzplätzen" beim Finanzamt vorsprechen, und mir die Bedingungen auch schriftlich geben lassen. Die Eintragung im Fahrzeugschein ist eh unwichtig, das Finanzamt ist nicht daran gebunden. Der Eintrag LKW im Schein ist eigentlich auch von Nachteil, wegen Sonntagsfahrverbot mit Anhänger. Musst Du vielleicht ja auch mal dran denken.
Christian, vielleicht sieht die Einstufung auch anders aus, wenn das Fahrzeug direkt ab Werk so angemeldet wurde, wer weiss...